Drucksache - 0558/4
Die BVV beschließt:
Die Geschäftsordnung der BVV wird um § 25 Abs. 2 ergänzt, der lautet:
Geheime Abstimmung in Sachfragen ist unzulässig; §§ 27 und 59 Abs. 2 bleiben unberührt.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
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