Drucksache - 0531/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16. Mai 2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Ergebnis des Bürgerbegehrens, ggfs. eines Bürgerentscheids zu beachten und vorher keine unumkehrbaren Entscheidungen zu treffen, sofern nicht die Möglichkeit besteht, die Hälfte der Kleingärten gemäß Beschluss DS Nr. 0466/4 zu retten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Bezirksamt hat entsprechend der Beschlusslage vom 17. Januar 2013 die Arbeiten am Bebauungsplanverfahren 4-55 VE aufgenommen, das die Voraussetzungen für die Bebauung der westlichen Teilfäche des Kleingartengeländes schafft.
Eine Festsetzung dieses Planes kann nur erfolgen, wenn das Bebauungsplanverfahren IX-205a zur Sicherung der östlichen Teilfläche als Dauerkleingärten mit entsprechender Reduzierung des Geltungsbereichs weitergeführt und parallel festgesetzt wird.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |