Drucksache - 0475/4  

 
 
Betreff: Bezahlbaren Wohnraum bei Investoren einfordern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Dr.Vandrey/Kaas Elias/Wieland/Wuttig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.01.2013 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
13.02.2013 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
27.02.2013 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
13.03.2013 
24. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
27.03.2013 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.04.2013 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18. April 2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei Verhandlungen mit Investoren, die B-Pläne, städtebauliche Befreiungen oder städtebauliche Verträge mit Wohnungsbau betreffen dafür einzusetzen, dass 20 - 30 % preiswerter Wohnraum geschaffen wird, davon die Hälfte für Transferleistungsempfänger.

Der BVV ist bis zum 31.05.2013 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

In der Beschlussfassung der BVV ist nicht weiter definiert, wie sich "preiswerter Wohnraum" sowie preiswerter Wohnraum für Transferleistungsempfänger hinsichtlich der Miethöhe definiert.

Projektentwickelnde und Investoren, die auf dieses Ziel angesprochen werden, verweisen regelmäßig auf das sehr hohe Bodenpreisniveau im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und damit auf die fehlende Möglichkeit einer Quersubventionierung.

Für die Umsetzung des Beschlusses sind die Schaffung einer landesweiten Rechtsgrundlage und einer adäquaten Personalausstattung in der Bezirksverwaltung erforderlich.

Um eine Willkür der Verwaltung mit der Folge womöglich unzulässiger Vorteilsnahme zugunsten der Gemeinde zu verhindern, muss diese Rechtsgrundlage sicherstellen, dass dem Gleichheits- und Angemessenheitsgebot genau so Rechnung getragen wird wie dem Kopplungsverbot, nach dem rechtmäßig zu erbringendes Verwaltungshandeln nicht von sachfremden Leistungen abhängig gemacht werden darf.

 

Das Bezirksamt bittet daher den Beschluss zunächst als erledigt zu betrachten.


 

 
 

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