Drucksache - 0358/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
Verfasser:Judith Stückler 
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
25.10.2012 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen mit Antworten

1

 

1. Einwohnerfrage              Petra Lindner

              Parkplätze Olivaer Platz und Württembergische Straße

 

             

1.     Angesichts der bereits bestehenden Parkplatznot im o.g. Umfeld bitte ich um Aufklärung warum das Problem gegen den Anwohnerwillen durch den kompletten Wegfall der bestehenden Parkplätze auf dem Olivaer Platz noch deutlich verschärft werden soll?

 

2.     Wieso werden an der Württembergischen Straße ca. 220 neue Wohnungen errichtet - nach Wegnahme der Kleingärten - ohne dass ausreichend Parkraum zur Verfügung steht, bzw. geschaffen wird, und zusätzlich der bestehende noch reduziert wird.!!!!

 

3.     Warum werden die zusätzlichen Wohnungen im Haus Cumberland (ca 200) als künftige zusätzliche Parkraumnutzer von der Verwaltung ebenfalls ignoriert?

 

4.     Warum schafft sich die Bezirksverwaltung ausreichende Parkplätze für ihre Mitarbeiter auf Kosten der Steuerzahler und verweigert gleichzeitig den ansässigen Bürgern wenigstens den angebotenen Ausbau einer Tiefgarage am Olivaer Platz?

 

5.     Warum gibt die Bezirksversammlung vor im Interesse der Bürger zu handeln, wenn sie in Wahrheit das Gegenteil tut und den Willen und die tatsächlichen Gegebenheiten des Alltags ihrer Bürger ignoriert?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Lindner,

 

zur Einwohneranfrage von Frau Petra Lindner teile ich schriftlich Folgendes mit:

 

1.   Angesichts der bereits bestehenden Parkplatznot im o.g. Umfeld bitte ich um Aufklärung warum das Problem gegen den Anwohnerwillen durch den kompletten Wegfall der bestehenden Parkplätze auf dem Olivaer Platz noch deutlich verschärft werden soll?

 

Der Olivaer Platz soll in den nächsten Jahren aus Mitteln des Städtebauförderprogramms "Aktive Zentren" um- bzw. neugestaltet werden, da er bezüglich seiner Nutzungsstruktur und Gestaltung den Ansprüchen, die sein Umfeld an ihn stellt, heute nicht mehr gerecht wird. Das Ergebnis des landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerbes soll Grundlage für die Neugestaltung sein.

 

Da die Aufenthaltsqualität am Olivaer Platz ohne Parkplatz deutlich höher ist, empfahl das Preisgericht grundsätzlich auf einen Parkplatz zu verzichten.

 

Auf den durchgeführten Bürgerveranstaltungen wurde das Thema Stellplätze kontrovers diskutiert. Eine eindeutige Tendenz zugunsten der Stellplatz-Befürworter oder zugunsten der Stellplatz-Gegner war dabei nicht festzustellen.

 

Die BVV hat angesichts der geführten Diskussion am 14. Juni  2012 eine Entscheidung zugunsten einer Neugestaltung ohne Tiefgarage und ohne Stellplätze getroffen.

 

2.   Wieso werden an der Württembergischen Straße ca. 220 neue Wohnungen errichtet - nach Wegnahme der Kleingärten - ohne dass ausreichend Parkraum zur Verfügung steht, bzw. geschaffen wird, und zusätzlich der bestehende noch reduziert wird.!!!!

 

Der genannte Wohngebäudeneubau verfügt über mehr als einen Pkw-Stellplatz pro Wohneinheit. Im Bereich der notwendigen Feuerwehrzufahrten zum Wohngebäudeneubau werden zwar Stellplätze im öffentlichen Straßenraum entfallen müssen, in der Summe jedoch wird durch den Wohngebäudeneubau die Stellplatzanzahl in diesem Bereich der Württembergischen Straße erhöht.

 

3.   Warum werden die zusätzlichen Wohnungen im Haus Cumberland (ca 200) als künftige zusätzliche Parkraumnutzer von der Verwaltung ebenfalls ignoriert?

 

Auf dem Grundstück des Hauses Cumberland werden erstmalig 102 Pkw-Stellplätze nachgewiesen. Mehr Stellplätze wurden vom Investor nicht für das Bauvorhaben vorgesehen.

 

4.   Warum schafft sich die Bezirksverwaltung ausreichende Parkplätze für ihre Mitarbeiter auf Kosten der Steuerzahler und verweigert gleichzeitig den ansässigen Bürgern wenigstens den angebotenen Ausbau einer Tiefgarage am Olivaer Platz?

 

Die Bezirksverwaltung schafft sich keine Parkplätze, sondern nutzt geeignete Flächen ihrer Liegenschaften in oder an ihren Gebäuden als Parkplatzflächen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Auf ca. 2.200 Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter entfallen lediglich 340 Stellplätze, die gegen Abgabe eines ortsüblichen monatlichen Mietzinses vermietet werden. Der Bezirk generiert also Einnahmen und nicht Ausgaben auf Kosten des Steuerzahlers.

 

Die Befürworter einer Tiefgarage hatten im Partizipationsverfahren die  Möglichkeit, ein schlüssiges Konzept für den Bau, der Finanzierung und den Betrieb einer Tiefgarage unter dem Olivaer Platz ohne kommunale Kofinanzierung vorzustellen und zu erläutern. Ein konkretes Konzept liegt bis heute nicht vor.

 

5.   Warum gibt die Bezirksversammlung vor im Interesse der Bürger zu handeln, wenn sie in Wahrheit das Gegenteil tut und den Willen und die tatsächlichen Gegebenheiten des Alltags ihrer Bürger ignoriert?

 

So unterschiedlich die Wünsche und Interessen der Bürgerinnen und Bürger sind, so unterschiedlich bis kontrovers sind auch die Bewertungen und Ziele der Mitglieder der BVV.

Mehrheitsbeschlüsse der BVV können Bürgerinnen und Bürger missfallen, sie sind dennoch das Ergebnis eines demokratischen Willenbildungsprozesses und nicht die Ignoranz der Politik gegenüber dem Bürgerwillen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

2. Einwohnerfrage              Gabriele Bache

Parkraumproblem in der bewirtschafteten Zone im Umfeld des Kürfürstendamms

 

1.     Warum wird gegen die Bedürfnisanlage der Bürger, die ihre Anliegen, dem Demokratieprinzip folgend, berücksichtigt wissen wollen, der Parkraum im Umfeld des Kürfürstendamms immer mehr reduziert?

 

2.     Warum verhindert die BVV am oder unter dem Olivaer Platz Parkplätze für Autofahrer, wo schon jetzt im Umfeld fehlende Parkplätze auch ein Gefährdungsproblem für Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn besonders durch in zweiter Spur haltende Fahrzeuge besteht, entgegen dem durch verschiedene Baumaßnahmen im Nahbereich unbestreitbaren steigenden Bedarf?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Bache,

 

zur Einwohneranfrage von Frau Gabriele Bache teile ich schriftlich Folgendes mit:

 

1.   Warum wird gegen die Bedürfnisanlage der Bürger, die ihre Anliegen, dem Demokratieprinzip folgend, berücksichtigt wissen wollen, der Parkraum im Umfeld des Kürfürstendamms immer mehr reduziert?

 

Durch Beschluss der BVV vom 14. Juni 2012 wird der Bedürfnislage derjenigen Bürgerinnen und Bürger entsprochen, deren Anliegen es ist, eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Grün- und Freiflächen im Umfeld des Kurfürstendamms für Anlieger und Besucher zu erwirken.

 

Da die BVV ein durch Wahlen bestimmtes Gremium ist, wird dem Demokratieprinzip daher natürlich Rechnung getragen.

 

2.   Warum verhindert die BVV am oder unter dem Olivaer Platz Parkplätze für Autofahrer, wo schon jetzt im Umfeld fehlende Parkplätze auch ein Gefährdungsproblem für Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn besonders durch in zweiter Spur haltende Fahrzeuge besteht, entgegen dem durch verschiedene Baumaßnahmen im Nahbereich unbestreitbaren steigenden Bedarf?

 

Die in der BVV für die Wettbewerbsentwurfsvariante ohne Pkw-Stellplätze mehrheitlich getroffene Entscheidung ist das Resultat eines engagiert geführten Diskurses. Die BVV verhindert nicht Parkplätze für Autofahrer, sondern wägt unterschiedliche Interessen ab und hat eine politische Entscheidung getroffen.

 

Die Befürworter einer Tiefgarage hatten im Verlauf eines Partizipationsverfahrens zur Umgestaltung des Olivaer Platzes die Möglichkeit, ein schlüssiges Konzept für den Bau, die Finanzierung und den Betrieb einer Tiefgarage unter dem Olivaer Platz ohne kommunale Kofinanzierung vorzustellen und zu erläutern. Dieses Konzept liegt bis heute nicht vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

3. Einwohnerfrage               Peter Dorn

              Ehrenamtliche Mitarbeit in den Jugendverkehrsschulen

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.

 

4. Einwohnerfrage              Ute Becker

              Verkehrsführung für die Straßen um den Neubau eines

              332-Betten Hotels in der Gervinusstr. 43

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Genehmigung des 332-Betten-Frühstückshotels in der Lewisham-/Ecke Gervinusstraße 43 Änderungen in der Verkehrslenkung in der Umgebung dieses Hotels erfordern dürfte, ...

 

-          wegen der Touristenbusse,

-          wegen der Einrichtung von Taxiständen zur Vorfahrt vor den Haupteingang,

-          wegen der eventuellen Verlegung der Bus-Haltestellen 109 (Tegel) und N7 (Spandau),

-          wegen eines vermehrten Pkw-Aufkommen durch Hotelgäste und -besucher,

-          wegen der Einrichtung einer Parkzone,

-          wegen des Suchverkehr durch Autofahrer, Besucher ohne Parkvignette,

-          wegen der Einrichtung von Fahrradspuren auf der Fahrbahn

-          wegen der Einrichtung sicherer Fußgängerüberquerungen in der Gervinusstraße zu

 

dem öffentlich zugänglichen Grünbereich auf dem Grundstück Gervinusstraße 43, und dementsprechend eine diese Bedürfnisse berücksichtigende, mit den Anwohnern diskutierte Verkehrsplanung im Bezirk bereitliegt?

 

2. Oder hat das Bezirksamt vergessen, dass auf dem großen Grundstück Wilmersdorfer Straße 67/Ecke Gervinusstraße 1 bis 3 ebenfalls ein Zwei-Sterne-Hotel (um)gebaut werden soll und damit die Befürchtungen der Anwohner vernachlässigt, aus ihrer Wohnstraße Gervinusstraße quasi ein Kerngebietentstehen zu sehen, so

durch den Lärm der Hotelgäste (Touristen in großen und kleinen Gruppen und zu jeder Tages- und Nachtzeit),

 

-          durch Pkw-Lärm,

-          durch laufende Motoren von Bussen,

-          durch Taxis und deren Standbetrieb,

-          durch Pkws und Motorräder,

-          durch aufgedrehte, potente Kfz-Audioanlagen,

-          durch Abgase,

-          durch Verkehrsbehinderungen,

-          durch fehlende Parkplätze für Anwohner und deren Suchverkehr,

-          zumal in Verbindung mit dem Verkehrslärm der Lewishamstraße, mit dem Lärm des Schienenverkehrs, mit dem Lärm des Autotunnels,

-          durch die keineswegs abreißende Drogenproblematik?

 

3. Vor 40 Jahren wurde die Pkw-Nord-Süd-Achse Lewishamstraße auf Kosten intakter Kudamm-Seitenstraßen und Wohnhäuser für diese Schneise gebaut, was Amputationender Gervinusstraße, der Waitzstraße, der Sybelstraße nach sich zog sowie das Biegen und Beugendieser Straßenstümpfe und des Zusammennähens einander fremder Extremitäten,

 

-          wie Beugungen und Verbindung von Waitzstraße mit östlicher Sybelstraße,

-          wie Beugungen und Verbindung von Mommsenstraße mit Gervinusstraße,

-          wie die Doppelkrümmung der westlichen Gervinusstraße für Linksabbieger in die Lewishamstraße,

-          wie Beugungen und Verbindung von Wilmersdorfer Straße mit Lewishamstraße ...

 

Vor diesem städtebaulichen Trauerspiel lautet meine Frage: Darf das beschriebene Quartier und seine Engpässe mit zusätzlichem motorisierten Verkehr durch mindestens drei Hotelneubauten (Gervinusstraße, Adenauerplatz) belastet werden?

 

4. Trifft es zu, dass nach dem Rückbau auch der oberirdischen Teile des Fußgängertunnels keine weitere, ampelgesicherte Fußgängerüberquerung zwischen Mommsenstraße und Autotunneleinfahrt installiert wird?

 

5. Wer zeichnet für die erneut anstehende Verkehrsplanung in diesem Kiez, inklusive Veränderungen am Adenauerplatz, verantwortlich?

 

Ich bitte um schriftliche, aber auch zeitnahe Beantwortung.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Becker,

 

zur Einwohneranfrage von Frau Ute Becker teile ich schriftlich Folgendes mit:

 

1.               Gehe ich recht in der Annahme, dass die Genehmigung des 332-Betten-Früh-stückshotels in der Lewisham-/Ecke Gervinusstraße 43 Änderungen in der Verkehrslenkung in der Umgebung dieses Hotels erfordern dürfte, ...

 

-          wegen der Touristenbusse,

-          wegen der Einrichtung von Taxiständen zur Vorfahrt vor den Haupteingang,

-          wegen der eventuellen Verlegung der Bus-Haltestellen 109 (Tegel) und N7 (Spandau),

-          wegen eines vermehrten Pkw-Aufkommen durch Hotelgäste und -besucher,

-          wegen der Einrichtung einer Parkzone,

-          wegen des Suchverkehr durch Autofahrer, Besucher ohne Parkvignette,

-          wegen der Einrichtung von Fahrradspuren auf der Fahrbahn

-          wegen der Einrichtung sicherer Fußgängerüberquerungen in der Gervinusstraße zu

 

              dem öffentlich zugänglichen Grünbereich auf dem Grundstück Gervinusstraße 43, und dementsprechend eine diese Bedürfnisse berücksichtigende, mit den Anwohnern diskutierte Verkehrsplanung im Bezirk bereitliegt?

 

Nein, da die genehmigte Nutzungsart planungsrechtlich auch ohne gesonderte Maßnahmen der Verkehrslenkung im festgesetzten Mischgebiet zulässig ist.

 

2.              Oder hat das Bezirksamt vergessen, dass auf dem großen Grundstück Wilmersdorfer Straße 67/Ecke Gervinusstraße 1 bis 3 ebenfalls ein Zwei-Sterne-Hotel (um)gebaut werden soll und damit die Befürchtungen der Anwohner vernachlässigt, aus ihrer Wohnstraße Gervinusstraße quasi ein Kerngebietentstehen zu sehen, so

                            durch den Lärm der Hotelgäste (Touristen in großen und kleinen Gruppen               und zu jeder Tages- und Nachtzeit),

-          durch Pkw-Lärm,

-          durch laufende Motoren von Bussen,

-          durch Taxis und deren Standbetrieb,

-          durch Pkws und Motorräder,

-          durch aufgedrehte, potente Kfz-Audioanlagen,

-          durch Abgase,

-          durch Verkehrsbehinderungen,

-          durch fehlende Parkplätze für Anwohner und deren Suchverkehr,

-          zumal in Verbindung mit dem Verkehrslärm der Lewishamstraße, mit dem Lärm des Schienenverkehrs, mit dem Lärm des Autotunnels,

-          durch die keineswegs abreißende Drogenproblematik?

 

Nein.

 

3.               Vor 40 Jahren wurde die Pkw-Nord-Süd-Achse Lewishamstraße auf Kosten intakter Kudamm-Seitenstraßen und Wohnhäuser für diese Schneise gebaut, was Amputationender Gervinusstraße, der Waitzstraße, der Sybelstraße nach sich zog sowie das Biegen und Beugendieser Straßenstümpfe und des Zusammennähens einander fremder Extremitäten,

 

-          wie Beugungen und Verbindung von Waitzstraße mit östlicher Sybelstraße,

-          wie Beugungen und Verbindung von Mommsenstraße mit Gervinusstraße,

-          wie die Doppelkrümmung der westlichen Gervinusstraße für Linksabbieger in

              die Lewishamstraße,

-          wie Beugungen und Verbindung von Wilmersdorfer Straße mit Lewishamstra-

              ße

 

Vor diesem städtebaulichen Trauerspiel lautet meine Frage: Darf das beschriebene Quartier und seine Engpässe mit zusätzlichem motorisierten Verkehr durch mindestens drei Hotelneubauten (Gervinusstraße, Adenauerplatz) belastet werden?

 

Ja, da die Lewishamstraße eine übergeordnete Straßenverbindung darstellt.

 

4.               Trifft es zu, dass nach dem Rückbau auch der oberirdischen Teile des Fußgängertunnels keine weitere, ampelgesicherte Fußgängerüberquerung zwischen Mommsenstraße und Autotunneleinfahrt installiert wird?

 

Ja.

 

5.               Wer zeichnet für die erneut anstehende Verkehrsplanung in diesem Kiez, inklusive Veränderungen am Adenauerplatz, verantwortlich?

 

Nach meinem Kenntnisstand steht zum jetzigen Zeitpunkt für den genannten Bereich keine neue Verkehrsplanung an.

 

Mit freundlichen Grüßen

                                                                     

Marc Schulte

 

 

5. Einwohnerfrage              Ute Becker

              Situation der Bäume und Straßenbäume südlich des

              S-Bahnbahnhofes Charlottenburg

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. In den letzten Jahren sind diverse Baumaßnahmen und Grünanlagen rund um den S-Bahnhof Charlottenburg fertiggestellt worden, so der Park auf dem Stuttgarter Platz nördlich der S-Bahntrasse, so der Neubau Haus Birkholzsüdlich der S-Bahntrasse und der Eloesserpark sowie der Sportplatz zwischen beiden alle in der Gervinusstraße vor dem Bahnhof ...

 

Ist es dem Bezirksamt möglich, um das Informationsbedürfnis vieler Anwohner des in Rede stehenden Gebietes zu befriedigen, die durch diese Maßnahmen verlustig gegangenen Bäume zu beziffern und hier nur für die Südseite der S-Bahntrasse die Standorte der getätigten Ersatz- und Ausgleichspflanzungen aufzulisten (wie zum Beispiel die Bäume vor der Gervinusstraße 1 bis 3 für Fällungen am Stuttgarter Platz im Norden der Bahntrasse), aber auch mögliche noch nicht erledigte Ersatzpflanzungen durch wen?

 

2. Sind die Standorte Dahlmannstraße 1 und 1a als Ersatzstandorte für gefällte Birken auf dem Grundstück Gervinusstraße 43 (Hotelneubau) eingeplant?

 

3. Das Grundstück Gervinusstraße 43 ist links gut 27 Meter tief, das Hotel 18,180 Meter. Wie viele vom Flurstück 666 der DB auf das Flurstück 602 (Hotelneubau) ragende, kräftige Baumäste und dichte Büsche müssen für den Neubau gekappt und durch wen und wo ausgeglichen werden?

 

4. Das Grundstück Gervinusstraße 43 (Gesamtfläche 2.850 m²) ist laut Kataster 199 Meter breit und reicht bis 13 Meter vor die Wilmersdorfer Straße), das Hotel ab der Lewishamstraße weist eine Breite von 58,895 Metern auf.

 

Um wieviele Meter reichen die Außenanlagen des Hotelneubaus (Zufahrt Garage, Fahrradstellplätze, Müllplatz ...) in die verbliebenen 140 Meter des östlichen Teil des Grundstückes hinein und wie groß ist die verbliebene Grundfläche, die nach der Bauordnung Berlin vom Investor mit wie vielen Bäumen bepflanzt werden muss?

 

5. Laut Genehmigungsakte für den Hotelbau auf dem Grundstück Gervinusstraße 43 können neun Straßenbäume durch die Baumaßnahmen für das Hotel in Mitleidenschaft gezogen werden, bei einem möglichen Wertverlust von 30 %.

 

Ist dem Bezirksamt bewusst, dass jegliche Belastung dieser durch einen Schädling (Lindenmotte?) geschwächten Linden fatal sein kann, und ist die Abwehr dieser Gefahren in den Auflagen für den Bauherrn zu Schutzmaßnahmen (siehe Genehmigungsakte) berücksichtigt worden, und zwar wie?

 

Ich bitte um schriftliche, aber auch zeitnahe Beantwortung dieser Anfrage.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Becker,

 

zur Einwohneranfrage von Frau Becker teile ich Ihnen nach Abstimmung mit meinem Kollegen Schulte Folgendes mit:

 

1. In den letzten Jahren sind diverse Baumaßnahmen und Grünanlagen rund um den S-Bahnhof Charlottenburg fertiggestellt worden, so der Park auf dem Stuttgarter Platz nördlich der S-Bahntrasse, so der Neubau Haus Birkholzsüdlich der S-Bahntrasse und der Eloesserpark sowie der Sportplatz zwischen beiden alle in der Gervinusstraße vor dem Bahnhof ...

 

Ist es dem Bezirksamt möglich, um das Informationsbedürfnis vieler Anwohner des in Rede stehenden Gebietes zu befriedigen, die durch diese Maßnahmen verlustig gegangenen Bäume zu beziffern und hier nur für die Südseite der S-Bahntrasse die Standorte der getätigten Ersatz- und Ausgleichspflanzungen aufzulisten (wie zum Beispiel die Bäume vor der Gervinusstraße 1 bis 3 für Fällungen am Stuttgarter Platz im Norden der Bahntrasse), aber auch mögliche noch nicht erledigte Ersatzpflanzungen durch wen?

 

Nein, das ist dem Bezirksamt nicht möglich. Derartige Recherchen wären außerordentlich zeitaufwändig,  sprengen  den Rahmen einer Einwohnerfrage und überdies stünde der Aufwand in keinem Verhältnis zum erzielten Nutzen. Im Übrigen handelt es sich bei der von  Ihnen als  „Sportplatz“  bezeichneten  Fläche nicht um einen solchen, sondern um einen  „Bolzplatz“  als  Bestandteil  einer durch eine  naturschutzrechtliche  Ersatzmaßnahme entstandenen Grünanlage.

 

 

2. Sind die Standorte Dahlmannstraße 1 und 1a als Ersatzstandorte für gefällte Birken auf dem Grundstück Gervinusstraße 43 (Hotelneubau) eingeplant?

 

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

 

3. Das Grundstück Gervinusstraße 43 ist links gut 27 Meter tief, das Hotel 18, 180 Meter. Wie viele vom Flurstück 666 der DB auf das Flurstück 602 (Hotelneubau) ragende, kräftige Baumäste und dichte Büsche müssen für den Neubau gekappt und durch wen und wo ausgeglichen werden?

 

Für das Bauvorhaben  auf dem o. g. Grundstück  sind von der Unteren Naturschutzbehörde bislang zwei geschützte zur Fällung gem. § 5 der Berliner Baumschutzverordnung freigegeben worden. Für die zwei geschützten Laubbäume wurden entsprechend  den Vorschriften eine Ersatzpflanzung und/oder eine Ausgleichsabgabe gefordert. Es gibt keine zahlenmäßige Ermittlung von entfallenden Ästen und Büschen. Das Zurücknehmen kräftiger Äste von Bäumen an der südlichen  Bahnböschung sollte nach fachlicher Auffassung der Unteren Naturschutzbehörde erst bei Baubeginn und der Absteckung des Baukörpers durchgeführt werden. Einen Ausgleich für Rückschnittmaßnahmen sieht die Berliner Baumschutzverordnung nicht vor. Auch die Entnahme von Büschen wird nicht unbedingt ausgeglichen, da es dafür  (das Einfordern) keine Rechtsgrundlage gibt und damit im Ermessen des Eigentümers liegt.

 

 

4. Das Grundstück Gervinusstraße 43 (Gesamtfläche 2.850 m²) ist laut Kataster 199 Meter breit und reicht bis 13 Meter vor die Wilmersdorfer Straße), das Hotel ab der Lewishamstraße weist eine Breite von 58,895 Metern auf.

Um wie viele Meter reichen die Außenanlagen des Hotelneubaus (Zufahrt Garage, Fahrradstellplätze, Müllplatz ...) in die verbliebenen 140 Meter desöstlichen Teils des Grundstückes hinein und wie groß ist die verbliebeneGrundfläche, die nach der Bauordnung Berlin vom Investor mit wie vielen Bäumen bepflanzt werden muss?

 

Lediglich die Tiefgaragen-Zufahrt reicht in den beschriebenen Bereich hinein. Fahrradstellplätze und  Müll werden  dort nicht untergebracht. Es bleiben somit 127 m frei von Bebauung.  Die  Bauordnung  kennt  keine Regelungen zur Mindestbepflanzung von Bäumen auf Grundstücken.

 

 

5. Laut Genehmigungsakte für den Hotelbau auf dem Grundstück Gervinusstraße 43 können neun Straßenbäume durch die Baumaßnahmen für das Hotel in Mitleidenschaft gezogen werden, bei einem möglichen Wertverlust von 30 %.

Ist dem Bezirksamt bewusst, dass jegliche Belastung dieser durch einen Schädling (Lindenmotte?) geschwächten Linden fatal sein kann, und ist die Abwehr dieser Gefahren in den Auflagen für den Bauherrn zu Schutzmaß-nahmen (siehe Genehmigungsakte) berücksichtigt worden, und zwar wie?

 

Derzeit kann nicht beantwortet werden, ob für einen Hotelbau Straßenbäume betroffen sein können.

 

Der Schädling „Lindenmotte“ ist nicht bekannt. Der vorhandene Straßenbaumbestand an Linden wird, jahreszeitlich bedingt, von „Napfschildläusen“, „Lindenzierläusen“ und „Spinnmilben“  befallen. Diese Schädlinge sind eher für die Umgebung lästig  (Honigtaubildung, Verkleben von Gehwegen),  schädigen aber die Bäume nicht nachhaltig. Bekämpfungsmaßnahmen oder Baumschutzmaßnahmen zur Verhinderung des Befalls stehen nicht zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen             

 

Jantzen                                                       

Bezirksstadträtin

 

 

6. Einwohnerfrage               Günter Knüppel

              Kolonie Oeynhausen

 

1.     Warum wurde in der Amtszeit von Herrn Gröhler, als Baustadtrat, die planungsrechtliche Absicherung der Kolonie Oeynhausen, wie im ersten Gutachten empfohlen wird, nicht zeitnah umgesetzt und warum wurde keine Veränderungssperre erlassen?
 

2.     Welche Schritte beabsichtigt die CDU-Fraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf, zur planungsrechtlichen Absicherung der Kolonie Oeynhausen, zu unternehmen?
 

3.     Sind die Bezirksverordneten von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD bereit, die in der Zählgemeinschaftsvereinbarung vom 21.10.2011 vereinbarte Absicht, zur planungsrechtlichen Absicherung der Kolonie Oeynhausen, durch einen formellen Beschluss, umzusetzen?
 

4.     Welche weiteren Schritte beabsichtigt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der BVV, angesichts ihrer Presseerklärung vom 21.09.2012,das die Kolonie Oeynhausen planungsrechtlich abgesichert werden soll, zu unternehmen?
 

5.     Wie ist das Zitat in der Presseerklärung der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 21.09.2012,unter der Überschrift, "Kolonie Oeynhausen endlich sichern", von Herrn Dr. Volker Heise, als stadtentwicklungs-politischer Sprecher der Fraktion zu, verstehen. Ich zitiere: "Es kann nicht sein, das sich eine Senatsverwaltung hinter einer anderen versteckt"?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Knüppel,

 

zum 1. Absatz der Einwohneranfrage von Herrn Günter Knüppel teile ich Folgendes mit:
 

1.     Warum wurde in der Amtszeit von Herrn Gröhler, als Baustadtrat, die planungsrechtliche Absicherung der Kolonie Oeynhausen, wie im ersten Gutachten empfohlen wird, nicht zeitnah umgesetzt und warum wurde keine Veränderungssperre erlassen?

 

Nach Vorlage des 1. Rechtsgutachtens (Dr. Groth) vom Juni 2009, welches Entschädigungs- oder Übernahmeansprüche verneinte, wurde das Bebauungsplanverfahren zügig weiter betrieben und die vom Baugesetzbuch vorgeschriebenen Schritte durchgeführt, nämlich die Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB im Herbst 2010.

 

Die Eigentümerin Lorac hat hierzu eine Stellungnahme in Form eines Rechtsgutachtens von Dr. Haaß (Kanzlei Probandt & Partner) abgegeben und Entschädigungsansprüche von ca. 50 Mio. geltend gemacht.

 

Zur Prüfung einer eventuellen Entschädigungspflicht hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ein drittes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das von Prof, Dr. Finkelburg aus der Kanzlei White & Case im Juli 2011 vorgelegt wurde.

 

Der Erlass einer Veränderungssperre hätte zwar einen Zeitgewinn für das Bebauungsplanverfahren gebracht. Das finanzielle Risiko einer Entschädigung durch Übernahme des Grundstücks, deren Höhe vom Ausgang einer gerichtlichen Auseinandersetzung abhängt, könnte eine Veränderungssperre aber nicht nehmen.

 

Gespräche und Schriftwechsel mit der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen sowohl hinsichtlich finanzieller Unterstützung als auch bezüglich eines eventuellen Grundstücktauschs führten bisher leider zu keinem Ergebnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

7. Einwohnerfrage               Thorsten Laatsch

              Bebauungsplan IX-205a Kolonie Oeynhausen

 

1.     Der Bebauungsplan IX-205a lag vom 30.08.2010 bis 29.09.2010 öffentlich aus. An welchem Datum ist die Stellungsnahme von Lorac/Lonestar bzw. das Gutachten eingegangen?
 

2.     An welchem Datum sind die Bauvoranfrage und das Erschließungsangebot von Lorac/Lonestar eingegangen?
 

3.     In der vom Bezirksamt erstellten Auslegungsbegründung für den Bebauungsplan IX-205a ist auf Seite 32 zu lesen (wörtliches Zitat) Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch den vorliegenden Bebauungsplanentwurf keine Entschädigungs- oder Übernahmeansprüche gegenüber dem Plangeber entstehen können. Welche konkreten Details haben dazu geführt, dass das Bezirksamt nun eine andere Auffassung vertritt und wo sind diese nachzulesen?
 

4.     Müsste vor einer Teilbebauung der vom Senat beschlossene Flächennutzungsplan, in dem Oeynhausen als Grünfläche mit dem Symbol Kleingarten ausgewiesen ist, geändert werden?
 

5.     Es gibt eine Zählvereinbarung zwischen SPD und Grünen aus Oktober 2011 in der die planungsrechtliche Sicherung der Kolonie Oeynhausen ausdrücklich erwähnt ist. Seit Neubesetzung der Ausschüsse nach den Wahlen 2011 gab es bis zum heutigen Tag (20.10.2012) 15 Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses. Trotz Zählvereinbarung war Oeynhausen auf keiner der 15 Sitzungen auf der Tagesordnung. An welchen der Sitzungstermine (bitte Angabe der konkreten Daten) wurden die Ausschussmitglieder über die komplexe Sachlage bzgl. des Bebauungsplans IX-205a informiert?
 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Laatsch,

 

zur Einwohneranfrage von Herrn Thorsten Laatsch teile ich Folgendes mit:

 

1.     Der Bebauungsplan IX-205a lag vom 30.08.2010 bis 29.09.2010 öffentlich aus. An welchem Datum ist die Stellungsnahme von Lorac/Lonestar bzw. das Gutachten eingegangen?

 

Der Bebauungsplanentwurf IX-205a lag in der Zeit vom 30. August 2010 bis 3. November 2010 öffentlich aus. Die Stellungnahme von Lorac in Form eines Rechtsgutachtens von Dr. Haaß (Kanzlei Probandt & Partner) ging am 2. November 2010 ein.

 

2.     An welchem Datum sind die Bauvoranfrage und das Erschließungsangebot von Lorac/Lonestar eingegangen?

 

Der Antrag auf Vorbescheid wurde am 2. Februar 2011 eingereicht und das Erschließungsangebot lag diesem Antrag als Anlage bei.

 

3.     In der vom Bezirksamt erstellten Auslegungsbegründung für den Bebauungsplan IX-205a ist auf Seite 32 zu lesen (wörtliches Zitat) Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch den vorliegenden Bebauungsplanentwurf keine Entschädigungs- oder Übernahmeansprüche gegenüber dem Plangeber entstehen können. Welche konkreten Details haben dazu geführt, dass das Bezirksamt nun eine andere Auffassung vertritt und wo sind diese nachzulesen?

 

Die zitierte Aussage entstammt dem 1. Rechtsgutachten von Dr. Groth.

 

Da im Rechtsgutachten von Dr. Haaß Entschädigungsansprüche geltend gemacht wurden, hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ein drittes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Frage einer eventuellen Entschädigungspflicht abschießend prüfen zu lassen.

 

Dieses Gutachten wurde von Prof. Dr. Finkelnburg aus der Kanzlei White & Case erarbeitet und am 21. Juli 2011 vorgelegt. Dabei erweist sich das Gutachten von Dr. Groth teilweise als unzutreffend.

 

Prof. Dr. Finkelnburg weist auf das Risiko einer für Berlin entstehenden Erschließungspflicht hin, die bei Entstehen und Überplanung mit einer Kleingarten-Festsetzung einen Planungsschaden auslösen würde. Er bemerkte außerdem, dass die vorliegende Fallkonstellation obergerichtlich, d. h. in letzter Instanz bisher nicht entschieden wurde.

 

4.     Müsste vor einer Teilbebauung der vom Senat beschlossene Flächennutzungsplan, in dem Oeynhausen als Grünfläche mit dem Symbol Kleingarten ausgewiesen ist, geändert werden?

 

Sollte es zu einer Teilbebauung kommen, müsste das laufende Bebauungsplanverfahren IX-205a zur Absicherung der verbleibenden Kleingärten auf der anderen Teilfläche, im Geltungsbereich reduziert werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes könnte dann im Parallelverfahren laufen.

 

5.     Es gibt eine Zählvereinbarung zwischen SPD und Grünen aus Oktober 2011 in der die planungsrechtliche Sicherung der Kolonie Oeynhausen ausdrücklich erwähnt ist. Seit Neubesetzung der Ausschüsse nach den Wahlen 2011 gab es bis zum heutigen Tag (20.10.2012) 15 Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses. Trotz Zählvereinbarung war Oeynhausen auf keiner der 15 Sitzungen auf der Tagesordnung. An welchen der Sitzungstermine (bitte Angabe der konkreten Daten) wurden die Ausschussmitglieder über die komplexe Sachlage bzgl. des Bebauungsplans IX-205a informiert?

 

Die Sachlage wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am        28. März 2012 als nicht-öffentlicher Tagesordnungspunkt behandelt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 12. September 2012 wurde der aktuelle Sachstand unter Punkt 6 (Bericht des Bezirksamtes) vorgetragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

8. Einwohnerfrage              Dr. Michael Röder

              Ökokiez 2020

1.     Haushaltssperre
Welche Beträge sind im Bezirkshaushalt jeweils für 2012 und für 2013 für „Ökokiez 2020ausgewiesen? An welcher Stelle genau sind die dort zu finden?
 

2.     Vorstudie integriertes Klimaschutzkonzept Klausenerplatz 2020(Klimaschutzkonzept S. 22)
Wie lautete der Auftrag zu dieser Studie, wann wurde er erteilt und an wen, mit welchem Bewilligungszeitraum? Auf welchen Abschnitt der Knobelsdorffstraße  und auf welche weiteren Straßen bezog er sich? Wo im Internet kann die Öffentlichkeit sich über diese Studie informieren (bitte Internetadresse falls nicht im Internet: wo einsehbar)?
 

3.     Verteilung der knappen Bezirksmittel auf den Gesamtbezirk
Wie erklären Sie den restlichen 307.000 Bewohnern des Gesamtbezirks, daß die ganzen bisherigen Aufwendungen finanzieller Art von mindestens ca. 113.000 (siehe Berechnung unter http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2012/10/01/oekokiez_2020_zwischen_trug_un) und personeller Art, die laut Ihrer Aussage nicht seriös zu schätzen sind, plus die eventuellen weiteren Ausgaben (mindestens weitere 110.000 bei Bewilligung eines Klimaschutzmanagers) nur 9.000 Einwohnern zugutekommen? Gibt es aus Sicht der Umweltstadträtin nirgendwo sonst im Bezirk einen Bedarf an Klimaschutz?
 

4.     Wie ist der Stand der Dinge beim Klimaschutzmanagerantrag?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

Zu 1.

Es sind entgegen der Annahme des Fragestellers keine Beträge im Haushaltsplan extra für den „Ökokiez 2020ausgewiesen. Wie bereits auf vorherige Anfragen mitgeteilt,  sollen die für die Kofinanzierung des Klimaschutzmanagements benötigten Mittel aus dem Haushaltstitel für „umweltfördernde Maßnahmen“ bereitgestellt werden.

 

Zu 2.

Der Auftrag zu  dieser  Studie lautete  Vorarbeiten  für die spätere Studie zu Inhalten  und Verfahren der Konzeptbearbeitungzu leisten. Der Auftrag wurde am 12.11.2009 erteilt.  Wenn mit  dem  Bewilligungszeitraum“  der  Termin zur Abgabe der Vorstudie gemeint sein sollte:  Dieser war auf den 18.12.2009 terminiert. Der Auftrag bezog sich weder  auf  einen  Abschnitt  der  Knobelsdorffstraße noch auf andere Straßen. Die Vorstudie ist nicht im Internet veröffentlicht. Die Regelungen zur Akteneinsicht in der Verwaltung bestimmen sich nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Ein Antrag auf Einsichtnahme wäre an das Umwelt- und Naturschutzamt zu richten.

 

Zu 3.

Die Umweltstadträtin sieht wie das gesamte Bezirksamt im Einklang mit der Bundes-regierung, dem Senat und der Wissenschaft ein generelles Erfordernis für den Klimaschutz,  das  nicht vor  Ortsteilgrenzen  Halt  macht.  Das  Bezirksamt muss aber in Anbetracht  der  schwierigen  Ressourcenlage sein Engagement auf Schwerpunkte beschränken. Dabei ist das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für die Sache eine wesentliche Entscheidungsgrundlage. Es bestehen zahlreiche Handlungsmöglichkeiten für Bürger/Innen, Einrichtungen und Gewerbe zugunsten des Klimaschutzes, ohne dass das Bezirksamt unterstützend tätig würde.

 

Mit der gewählten Überschrift Verteilung der knappen Bezirksmittel auf den Gesamtbezirk“  geht  die Fragestellung an den tatsächlichen  Zusammenhängen  vorbei. Es werden hier keine Mittel auf den Bezirk verteilt (das wäre ein eigenartiges Verständnis von  Klimaschutz  nach dem  Gießkannen-Prinzip),  sondern  es  wurde  –  quasi als Modellversuch ein von einer sehr aktiven Einwohnerschaft gezeigtes Engagement insbesondere  mittels  Übernahme der Trägerschaft  durch den Bezirk und die erfolgreiche Antragstellung unterstützt. Die Erkenntnisse und Maßnahmen können je nach Siedlungsstruktur und örtlichen Voraussetzungen  –  auch in anderen Ortsteilen bzw. Kiezen als Unterstützung herangezogen werden.

 

Das Bezirksamt hat seine Haltung zu der von Ihnen gestellten Frage im übrigen bereits mit  der  Vorlage  zur  Kenntnisnahme  Drs. 0511/3  ausgedrückt.  Es  hat  davon abgesehen, für die Beantwortung den von Ihnen genannten link heranzuziehen. Die dort von Ihnen vorgenommene Berechnung wurde seitens des Bezirksamtes daher nicht nachgeprüft. Die Zahl ist aber hinsichtlich der bisherigen Aufwendungen unzutreffend und deutlich zu hoch angesetzt. Ob Ihre Berechnungen hinsichtlich der Kosten für das Klimaschutzmanagement zutreffend sind, wurde ebenfalls nicht nachgeprüft.

 

Im Übrigen bewertet es das Bezirksamt als erfreulich, dass der Fragesteller mit der Formulierung  zugutekommen“  die  Vorzüge  des Klimaschutzkonzeptes nunmehr anzuerkennen  und  von  seinen  bisherigen  ablehnenden  Einschätzungen  und

Bewertungen des Ökokiezes abzurücken scheint.

 

Zu 4.

Es gibt keinen neuen Sachstand (der Antrag wurde im März 2012 gestellt, es liegt noch keine Bewilligung vor). Da das Bezirksamt nach wie vor von einem positiven Bescheid ausgeht,  werden  allerdings  Vorbereitungen  getroffen, die Beschäftigungsposition einer/eines  Klimaschutzmanagerin/-managers  nach  Erhalt der Bewilligung ausschreiben zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen             

 

Jantzen                                                       

Bezirksstadträtin

 

 

9. Einwohnerfrage              Dr. Michael Röder

              Bibliotheken
 

1.     Zentralbibliothek
Welche Beträge sind im Haushalt jeweils für 2012 und für 2013 für die Schaffung einer bezirklichen Zentralbibliothek ausgewiesen? An welcher Stelle genau sind die dort zu finden?
 

2.     Kosten-Leistungs-Rechnung und Bildungsauftrag
Nachdem die Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) die Bezirksbibliotheken voll im Griff hat also möglichst viele Ausleihen je Medium: Wie kommt dann ein etwaiger Bildungsauftrag der Bibliotheken, in dessen Rahmen Anschaffungen gemacht werden, die nicht so viele Ausleiher finden, noch zum Tragen?  Oder gibt es einen solchen Auftrag nicht (mehr)?
 

3.     Bibliothek am U-Bf. Blissestraße
Ich wiederhole Frage 4 vom September 2012:
Welche Umbau- und Renovierungsmaßnahmen haben seit den 90er Jahren in der Wilmersdorfer Bibliothek am Ubf. Blissestraße stattgefunden (unter Angabe der Hauptmaßnahme), und wieviel haben die jeweiligen Maßnahmen gekostet?
(Bitte: nicht mit dem Hinweis auf erheblichen Recherchebedarf im Hochbauamtantworten, sondern auf die bei der Leiterin des Fachbereichs Bibliotheken befindlichen Unterlagen zurückgreifen)
(Zusätzlich Bitte: diesmal aber eine VOLLSTÄNDIGE Antwort also auch für die 90er Jahre , die auch ALLGEMEINVERSTÄNDLICH ist also z.B. die KONKRETE Art der Umbau- und Sanierungsarbeiten2005 und der im Rahmen von RFID [?] notwendigen Arbeiten2009; T?)

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zur vorliegenden Bürgeranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung.

 

Zu 1.: Es sind keinerlei Beträge ausgewiesen.

 

Zu 2.: Die Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) ist Grundlage der Finanzierung der bezirklichen Bibliotheken, daher muss auch bei der Medienbeschaffung auf Nachfrageaspekte geachtet werden. Die bezirklichen Bibliotheken können mit ihren Medienangebot nicht alle Leihwünsche abdecken, Spezialliteratur wird über Landesbibliotheken angeboten.

 

Zu 3.:„Im Rahmen von RFID notwendige Arbeiten“ sind bauliche Maßnahmen zur Einführung von Radio-Frequency Identification also der neuen Technik zur Selbstverbuchung. Darüber hinaus hat das Bezirksamt keine Veranlassung, seine Antwort auf Ihre Frage vom 4. September 2012 zu ergänzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus-Dieter Gröhler

 

 

10. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Bauleitplanung entlang der Südseite der Bahn-Trasse

              von Bhf. Charlottenburg bis Westkreuz

 

1.     Aus welchen Gründen hat der Bezirk für die Südseite keine Bebauungspläne aufgestellt und behindert somit -ganz im Widerspruch zu den Ansprüchen zum Thema des Monats September- die Bürgerbeteiligung?
 

2.     Welche Baubefreiungen  von den rechtlichen Vorgaben wurde in  städtebaulichen Verträgen  den Investoren der Grundstücke Gervinusstr. 43, Birkholz und der Holtzendorfgaragen an GFZ  sowie GEZ -aus welchen Begründungen und mit welchen Gegenleistungen- gewährt?

3.     Welche Nutzungsmöglichkeiten stehen potentiellen Investoren auf den Grundstücken der Heilbronnerstr. (entlängs der Wegeführung zu ALDI )-nach dem Scheitern der Ansiedlung weiterer Discountgroßmärkte auf Grund eines negativen Verkehsgutachtens-weiterhin zu?

4.     Gibt es bereits Interessenten und  welche Bauauflagen (GFZ/GEZ) sind zur Zeit vorgegeben und ist gegebenfalls das BA dann bereit die Bürgerschaft frühzeitig über eine Einwohnerversammlung einzubeziehen?

5.     Welche bauliche Perspektive sieht das BA für die ehemaligen Bahnflächen zwischen den Bahnhöfen Westkreuz und Charlottenburg als Möglichkeit gegeben und von welchem Zugang würde die Fläche zu erschließen sein?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Neu,

 

zur Einwohneranfrage von Herrn Joachim Neu teile ich Folgendes mit:

 

1.     Aus welchen Gründen hat der Bezirk für die Südseite keine Bebauungspläne aufgestellt und behindert somit -ganz im Widerspruch zu den Ansprüchen zum Thema des Monats September- die Bürgerbeteiligung?

 

Für die Fläche zwischen dem Bahngelände und der Heilbronner Straße existiert ein geltendes Planungsrecht; zusätzliche Aspekte der Durchwegung und Begrünung wurden durch städtebauliche Verträge geregelt.

 

2.     Welche Baubefreiungen  von den rechtlichen Vorgaben wurde in  städtebaulichen Verträgen  den Investoren der Grundstücke Gervinusstr. 43, Birkholz und der Holtzendorfgaragen an GFZ  sowie GEZ -aus welchen Begründungen und mit welchen Gegenleistungen- gewährt?

 

Die genannten Bauvorhaben wurden nach städtebaulichen Kriterien geprüft und positiv beurteilt. Weiterhin wurden die Vorhaben im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt.

 

Gervinusstraße 43 (14. Dezember 2011)

Neubau Hotel

 

Planungsrechtliche Befreiung: Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,30 auf 0,37. Überschreitung der zulässigen GFZ von 1,80 auf 1,98.

 

Gervinusstraße 40 (15. Dezember 2008)

Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes

 

Planungsrechtliche Befreiungen: Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,30 auf 0,47 und Überschreitung der zulässigen GFZ von 1,50 auf 3,08.

 

Heilbronner Str. 12 13 (25. August 2010)

Neubau Wohngebäude

 

Planungsrechtliche Befreiungen: Abweichung von der zulässigen Nutzungsart durch eine Wohnnutzung im beschränkten Arbeitsgebiet und Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,50 auf 0,79 sowie Überschreitung der zulässigen BMZ von 6,00 auf 12,58.

 

Es besteht bereits ein städtebaulicher Vertrag. Dieser städtebaulicher Rahmenvertrag zur Entwicklung des Areals Gervinusstraße westlich und östlich der Lewishamstraße vom 23. Dezember 2004 wurde zwischen dem damaligen Eigentümer (Vivico Real Estate) und dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, abgeschlossen.

 

Er regelt den Umfang der Bauvorhaben zu beiden Seiten der Lewishamstraße sowie Flächenvorgaben zu zwei Grünflächen westlich und östlich der geplanten Baukörper. Die westliche Grünfläche mit einer Größe von ca. 4850 m² ist gemäß Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 5. Juli 2012 zur Schnellbahnverbindung Hannover-Berlin als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmefläche festgesetzt. Diese Fläche im Eigentum der Viveco ist dem Land Berlin kostenlos zu übertragen. Sie bleibt weiterhin als öffentliche Grünfläche und öffentlicher Spielplatz genutzt und zu diesem Zweck öffentlich-rechtlich gewidmet. Vivico wird sich über einen Zeitraum von 18 Jahren finanziell beteiligen.

 

Die nach Bebauung des Grundstücks Gervinusstraße 43 verbleibende östliche Grünfläche soll weiterhin als öffentliche Grünfläche genutzt und zu diesem Zweck öffentlich-rechtlich gewidmet bleiben.

 

Der städtebauliche Vertrag ist in Kraft und nicht mehr verhandelbar. Eine Einbeziehung in die Diskussionen des Runden Tisches unter Beachtung des Datenschutzes ist natürlich möglich.

 

3.     Welche Nutzungsmöglichkeiten stehen potentiellen Investoren auf den Grundstücken der Heilbronnerstr. (entlängs der Wegeführung zu ALDI)-nach dem Scheitern der Ansiedlung weiterer Discountgroßmärkte auf Grund eines negativen Verkehsgutachtens-weiterhin zu?

 

Nach dem Baunutzungsplan ist nördlich der Heilbronner Straße und westlich des Kracauer Platzes ein beschränktes Arbeitsgebiet mit der Baustufe V/3 festgesetzt.

 

Im beschränkten Arbeitsgebiet sind folgende Nutzungen planungsrechtlich zulässig:

a)  Gewerbliche Betriebe, wenn sie keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen für die nähere Umgebung verursachen können;

b)  Gebäude für Verwaltung, Geschäfts- und Bürohäuser

c)   Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal

 

4.     Gibt es bereits Interessenten und  welche Bauauflagen (GFZ/GEZ) sind zur Zeit vorgegeben und ist gegebenenfalls das BA dann bereit die Bürgerschaft frühzeitig über eine Einwohnerversammlung einzubeziehen?

 

Es gibt Interessenten im Rahmen der Bauberatung, ein konkreter Antrag liegt dem Fachbereich Stadtplanung derzeit nicht vor.

 

5.     Welche bauliche Perspektive sieht das BA für die ehemaligen Bahnflächen zwischen den Bahnhöfen Westkreuz und Charlottenburg als Möglichkeit gegeben und von welchem Zugang würde die Fläche zu erschließen sein?

 

Eine prinzipielle Erschließungsmöglichkeit der Fläche zwischen der Bahn und der Heilbronner Straße ist durch die Heilbronner Straße gegeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen