Drucksache - 0261/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 14. Juni 2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten auf die Bezirksverbände Charlottenburg und Wilmersdorf der Kleingärtner dahingehend einzuwirken, dass Unterpachtverträge (UV) über die bisher geübte Praxis hinaus, nicht nur mit Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern, sondern auch mit unverheirateten Paaren abgeschlossen werden.
Gegebenenfalls könnte eine zusätzliche Haftungserklärung beigefügt werden. Ein nachträglicher Beitritt in bestehende UV für diesen Personenkreis ist, analog zu der vor vielen Jahren durchgeführten Maßnahme für Ehefrauen, einzuräumen.
Der BVV ist bis zum 30.06.2012 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Aufnahme von Partnerinnen und Partnern aus nicht gesetzlich gebundenen Lebensgemeinschaften in bestehende bzw. neu abzuschließende Unterpachtverträge für Kleingärten wurde am 30. Mai 2013 von der Delegiertenversammlung des Bezirksverbandes Charlottenburg der Kleingärtner e.V. beschlossen. Darüber hinaus ist auch die Aufnahme von Kindern in die Verträge ihrer Eltern ermöglicht worden. Der Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Wilmersdorf e.V. hat sich ebenfalls für diese Vertragsöffnung ausgesprochen. Eine formale Umsetzung wird noch im ersten Halbjahr dieses Jahres erwartet.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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