BA-Beschlussprotokoll 18. Mai 2021

203. Sitzung

Beschluss 315 (18.05.2021)

Öffentlich

1. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Entwurf des Entwicklungskonzeptes City West vom März 2021, dass die aktualisierten und fortgeschriebenen Leitlinien, das Hochhauskonzept City West sowie räumliche Leitprojekte umfasst, zur Kenntnis zu nehmen und stellt fest, dass dieser noch keine ausreichenden Antworten auf die vielfältigen Fragen zu den Entwicklungsperspektiven der City-West enthält. Das Bezirksamt stellt die Frage, ob es entsprechend der Einführung des Entwicklungskonzeptes zielführend sein kann „übergeordnete Planungsgrundsätze…für die weitere städtebauliche Entwicklung“ festzusetzen und damit die städtebaulichen Fragen nicht mehr dem Abwägungsprozess verschiedener Zielsetzungen im Rahmen des Gesamtkonzeptes für die City-West zu unterwerfen. Dies führt nach Auffassung des Bezirksamtes zu widersprüchlichen Feststellungen, wenn einerseits aus städtebaulichen Gründen die „Qualifizierung der City-West als Wohnstandort“ am Beispiel des „neuen hochwertigen Wohnraums“ durch die denkmalgerechte Sanierung des Hauses Cumberland gelobt wird und andererseits, die sich immer weiter zu Gunsten des hochpreisigen Wohnraums verschiebende Struktur der Wohnungen als Problem beschrieben wird.

2. Das Bezirksamt wird sich im Rahmen einer schriftlichen Stellungnahme zu den aus bezirklicher Sicht bislang nicht oder unzureichend berücksichtigten
inhaltlichen Aspekten gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen positionieren (im Einzelnen siehe Begründung).

3. Das Bezirksamt sieht sich darin bestätigt, dass eine Konkretisierung und Weiterentwicklung der Entwicklungsziele auf bezirklicher Ebene mit der Erstellung einer Bereichsentwicklungsplanung City West (BEP) entsprechend § 4 Abs. 2 AGBauGB und den entsprechenden Ausführungsvorschriften (AV BEP) notwendig ist, um die fortgeschriebene Leitlinien und Entwicklungsstrategien für die City West im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zu konkretisieren und anhand von einzelnen noch zu definieren – den Projekten erfolgreich umsetzen zu können.

4. Das Bezirksamt lehnt es ab, auf die ursprünglich vorgesehene separate Beschlussfassung des lokalen Hochhauskonzeptes auf Landes- und Bezirksebenen zu verzichten und dieses nunmehr als Anhang zum Entwicklungskonzept ohne eigenständige Diskussion mitzubeschließen.

5. Das Bezirksamt kritisiert die Absicht, dass die Beschlussfassung des Entwicklungskonzepts ohne umfangreiche öffentliche Diskussion durchgeführt wird.