BA-Beschlussprotokoll 02. März 2021

193. Sitzung

Beschluss Nr. 293 (02.03.2021)

Öffentlich

3. Beschlüsse:

3.1. Beschluss über den Inhalt des Bebauungsplans
- gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Nach Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im November/ Dezember 2020 beschließt das Bezirksamt Charottenburg-Wilmersdorf von Berlin, den Bebauungsplanentwurf VII-104-3B vom 13. Oktober 2020 für die Grundstücke Spandauer Damm 98/ 112 und Fürstenbrunner Weg 2 / 50 sowie für Teilflächen des Grundstücks Fürstenbrunner Weg 54 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Westend (Anlage 1).

3.2. Beschluss, den Bebauungsplan der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen (Drucksache 1831/5)
- gemäß. § 6 Abs. 1 AGBauGB -

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungsplanenwurf VII-104-3B in der Fassung vom 13. Oktober 2020 einschließlich der Begründung im Anschluss an das Anzeigeverfahren (Rechtsprüfung) der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit der Drucksache 1831/5 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beschluss Nr. 295 (02.03.2021)

Öffentlich

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt die Aufstellung einer Bereichsentwicklungsplanung City-West (BEP) entsprechend § 4 Abs. 2 AGBauGB und den entsprechenden Ausführungsvorschriften (AV BEP) für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich.

Ausgangspunkt für die Erarbeitung der Bereichsentwicklungsplanung City-West sind der Flächennutzungsplan, die betreffenden Stadtentwicklungspläne, die Ziele des Masterplans City-West, das bestehende Baurecht, die vorliegenden bzw. in Aufstellung befindlichen bezirklichen Fachplanungskonzepte sowie die vom Werkstadtforum erarbeiteten Leitsätze der Charta City-West 2040.

Mit der Durchführung des Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt beauftragt.