BA-Beschlussprotokoll 17. März 2020

149. Sitzung

Beschluss Nr. 244

Öffentlich

Beschluss über die Anwendung des § 33 Abs. 1 BauGB

Das Bezirksamt beschließt die Anwendung des § 33 Abs. 1 BauGB zum Antrag der Gewobag Wohnungsbaugesellschaft vom 6. August 2019 auf Genehmigung zur Errichtung einer Wohnanlage mit Gewerbe und Kindertagesstätte auf den Grundstücken Arcostraße 9 und 11 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 4-65, vorbehaltlich eines entsprechenden zustimmenden Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung der BVV.

Beschluss Nr. 245

Öffentlich

Beschlüsse:

Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre VII-104-3B/31 für das Grundstück Fürstenbrunner Weg 14/18:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die durch Verordnungen vom 15. Mai 2018 erlassene Veränderungssperre (GVBl. S. 394-395)
VII-104-3B/31 für das Grundstück Fürstenbrunner Weg 14/18 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg um ein Jahr zu verlängern. (Anlage 1: Drucksache 1480/5 – Entwurf des Verordnungstextes)
Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre VII-104-3B/32 für das Grundstück Fürstenbrunner Weg 50:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die durch Verordnungen vom 15. Mai 2018 erlassene Veränderungssperre (GVBl. S. 394-395)
VII-104-3B/32 für das Grundstück Fürstenbrunner Weg 50 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg um ein Jahr zu verlängern.
(Anlage 2: Drucksache 1481/5 – Entwurf des Verordnungstextes)

Beschluss zur weiteren Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt die Vorlagen zur Beschlussfassung für die BVV, Drucksachen Nr. 1480/5 und 1481/5 einschl. der Entwürfe der Verordnungen über die Verlängerung der Veränderungssperren VII-104-3B/31 und VII-104-3B/32, der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung gemäß § 12 Abs. 4 BezVG vorzulegen.

Mit der Durchführung der Beschlüsse wird das Stadtentwicklungsamt beauftragt.

Beschluss Nr. 246

Öffentlich

Das Bezirksamt beschließt gem. § 15 Friedhofsgesetz i.V.m. § 19 Abs. 3 Friedhofsordnung die Änderung des Belegungsplanes des landeseigenen Friedhofs Grunewald dergestalt, dass die Urnenreihengrabstätten Nr. 49 bis 52c der Abteilung III – Gitter, in eine Urnengemeinschaftsgrabstätte umgewidmet werden.

Beschluss Nr. 247

Öffentlich

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt die Aktualisierung und Fortschreibung des bezirklichen Sozialen Infrastrukturkonzeptes (SIKo, derzeitiger Stand August 2017) sobald die abgestimmten Arbeitsgrundlagen zur Aktualisierung von der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vorliegen.