BA-Beschlussprotokoll 07. Januar 2020

140. Sitzung

Beschluss Nr. 231 (07.01.2020)

Öffentlich

  • Änderungsbeschluss:
    Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes IX-205a vom 20. August 2010 zu verkleinern. Die weitere Bearbeitung soll auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfs IX-205a mit Deckblatt vom 2. Dezember 2019 (Reg. Nr. 2233a) für die Grundstücke Forckenbeckstraße 69 (teilweise) / 71 und 75 (Flurstück 88/2) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf erfolgen.
  • Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung – Offenlegungsbeschluss -:
    – gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 2 AGBauGB –
    Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungsplanentwurf IX-205a mit Deckblatt vom 2. Dezember 2019 (Reg. Nr. 2233a) und der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
    Dabei sollen Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Auf die Beteiligungsmöglichkeit ist durch Anzeigen in den Tageszeitungen hinzuweisen.
    Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in die Internetseiten des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf eingestellt und über das Internetportal des Landes Berlin „mein.berlin.de“ zugänglich gemacht.
  • Beschluss zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
    – gemäß § 4a Abs. 3 BauGB –
    Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erneut, jedoch nur zu den geänderten Teilen, einzuholen.