Öffentlich
Beschluss zur Umstellung des Verfahrens:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den Bebauungsplanentwurf 4-64 im Normalverfahren einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu bearbeiten.
Änderungsbeschluss:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den Bebauungsplanentwurf 4-64 vom 25. September 2017 (Reg. Nr. 2245) zu ändern. Die weitere Bearbei-tung soll auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes 4-64 vom 3. August 2020 erfolgen.
Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
- gemäß § 4 Abs. 2 BauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 4-64 und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.
Beschluss zur öffentlichen Auslegung – Offenlegungsbeschluss:
- gemäß § 3 Abs. 2 BauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, für den Bebauungsplanentwurf 4-64 in der Fassung vom 3. August 2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.