BA-Beschlussprotokoll 26. März 2019

104. Sitzung

Beschluss Nr. 177

Öffentlich

Aufstellungsbeschluss:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungsplan IX-36-2 für den unter Punkt 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfes vom 18. März 2019 (Reg. Nr. 2262), unter teilweiser Aufhebung der pla-nungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplans IX-36-1 (festgesetzt am 22. Oktober 1963), aufzustellen.

Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des Bebauungsplans:

Der Bebauungsplan IX-36-2 wird als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im be-schleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Für die Dauer eines Monats sollen Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Auskünfte zu erhalten und Äußerungen vorzubringen.

Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme zum Bebau-ungsplanentwurf IX-36-2 und der Begründung auszufordern.