Öffentlich
Beschlüsse:
Änderungsbeschluss:
- gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, auf Grundlage der Ergebnisse der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange, die Änderung des Bebauungsplanentwurfes 4-66 für das Gelände zwischen S-Bahnhof Westkreuz, S-Bahnstrecke der Stadtbahn, Holtzendorffstraße, Fernbahnstrecke der Stadtbahn, S-Bahn-Südringkurve und S-Bahnstrecke der Ringbahn im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteile Halensee und Charlottenburg vom 11.01. 2019.
Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit
– gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V .m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes 4-66 vom 11. Januar 2019 einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träg
öffentlicher Belange: – gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 6 Abs. 2 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 4-66 vom 11. Januar 2019 und der Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.