Öffentlich
Beschluss:
- Analog § 6 Abs. 1 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen für das Gebiet mit der Bezeichnung „Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz“ im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Karte mit der Gebietsabgrenzung (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss wird im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht.