BA-Beschlussprotokoll vom 07. November 2017

48. Sitzung

Beschluss Nr. 63

Öffentlich

Aufstellungsbeschluss:
- gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB -

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungsplan VII-104-3B für den unter Punkt 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfes vom 26. September 2017 (Reg. Nr. 2251), unter teilweiser Änderung des Bebauungsplanes VII-104 und Aufhebung des Bebauungsplanes VII-104-2, aufzustellen.

Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des Bebauungsplans:
– gemäß § 13 Abs. 1 BauGB -

Der Bebauungsplan VII-104-3B soll als einfacher Bebauungsplan i. S. des
§ 30 Abs. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 aufgestellt werden. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird sowie von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird auf der Grundlage von § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
- gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 6 Abs. 2 AGBauGB

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf VII-104-3B und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

Beschluss Nr. 69

Öffentlich

Aufstellungsbeschluss:
- gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB -

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungsplan 4-64 für den unter Punkt 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfes vom 25. September 2017 (Reg. Nr. 2245), unter Aufhebung der planungsrechtlichen Bestimmungen des Baunutzungsplans, aufzustellen.

Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des Bebauungsplans:
– gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB -

Der Bebauungsplanentwurf 4-64 soll als qualifizierter Bebauungsplan nach
§ 30 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange:
- gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 6 Abs. 2 AGBauGB

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 4-64 und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.