BA-Beschlussprotokoll vom 05. Januar 2016

189. Sitzung

Vorlage zur Beschlussfassung Nr. 317

Öffentlich!

1.1 Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches
– gemäß § 11 Abs. 1 AGBauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Geltungsbereich des mit Aufstellungsbeschluss vom 29. April 2014 eingeleiteten Bebauungsplans 4-57 VE (Entwurf vom 15. April 2014, Reg. Nr. 2235) durch Herausnahme des Flurstückes 212 zu ändern. Der neue Titel lautet wie folgt:
„Vorhabenbezogener Bebauungsplan 4-57 VE für die Grundstücke Sodener Straße 25/27 / Wiesbadener Straße 51A, 52 und Wiesbadener Straße 57, 57A / Sodener Straße 3,9/11,15/17 / Dillenburger Straße 62, den Franz-Cornelsen-Weg und das an der Wiesbadener Straße gelegene Flurstück 21/108 Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf“
Die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes 4-57 VE soll für den neuen Geltungsbereich erfolgen.
1.2 Beschluss zur Änderung der Bebauungsplaninhalte:
– gemäß § 11 Abs. 1 AGBauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungsplan 4-57 VE gemäß der anliegenden Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen zu ändern. Die weitere Bearbeitung soll auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes 4-57 VE vom 22.12.2015 (Reg. Nr. 2235a) erfolgen.
1.3 Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 6 Abs. 2 AGBauGB – Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 4-57 VE und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.