BA-Beschlussprotokoll vom 28. Oktober 2014

138. Sitzung

Beschluss Nr. 226

Beschlüsse:

1.1 Beschluss zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 4-6
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, das Bebauungsplanverfahren 4-6 für die Grundstücke Gutenbergstraße 2/4 und Englische Straße 21-23 (teilweise), Gutenbergstraße 6/10, Gutenbergstraße 1/11 Ecke Englische Straße 24-26 (teilweise), die Gutenbergstraße und Abschnitte der Englischen Straße sowie der Hannah-Karminski-Straße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil Charlottenburg einzustellen.

1.2 Aufstellungsbeschluss
- gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungsplan 4-60 für die Grundstücke Englische Straße 21-23, Gutenbergstraße 2/10 und das Flurstück 292 der Flur 6 auf Grundlage des Entwurfes vom 16. Oktober 2014 (Reg.-Nr. 2238), unter teilweiser Änderung der festgesetzten Bebauungspläne VII-97 sowie VII-183, aufzustellen.

1.3 Beschluss zur Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren
- gemäß § 13a, Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13 BauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den Bebauungsplan 4-60 gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung und im beschleunigten Verfahren aufzustellen.

1.4. Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 6 Abs. 2 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 4-60 und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

Beschluss Nr. 227

1. Festsetzungs- und Verkündungsbeschluss:
- gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB i. V. mit § 1 VerKG die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans VII-131-1 vom 29. April 2011 mit dem Deckblatt vom 6. Januar 2014 für eine Teilfläche des Geländes zwischen Spandauer Damm, Park Ruhwald, Ruhwaldweg, Eisenbahn, Sportplätze Westend und Kleingartenkolonie Birkenwäldchen sowie für einen Abschnitt des Ruhwaldweges im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Westend und die Verkündung der Verordnung.

Beschluss Nr. 228

1. Einstellungsbeschluss:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt die Einstellung des Bebauungsplanes 4-43 VE für Teilflächen der Wexstraße (Teil des Flurstücks 349) und der Bundesautobahn A 100 „Stadtring“ (Teil des Flurstücks 345) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf.