Bei der Freiraumplanung handelt es sich um eine Fachplanung für Naturschutz und Erholung.
Im Rahmen der Planungsarbeiten sind für räumliche und sachliche Schwerpunkte Konzepte zu entwickeln und umzusetzen. Dies reicht von der Entwicklung des Freiraumkonzeptes für den ganzen Bezirk, der u. a. die Entwicklung von Grünverbindungen bzw. Prioritäten für die Qualifizierung von Anlagen darstellt bis hin zu örtlichen Teilkonzepten.
Naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen sind ein Instrument zur Umsetzung.







