Endgültiges Ergebnis des Bürgerentscheids in Charlottenburg-Wilmersdorf am 25. Mai 2014

Der Bürgerentscheid zur „Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen“ war erfolgreich. Das erforderliche Quorum von mindestens 10 Prozent der bei der letzten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung Wahlberechtigten wurde erreicht. Die Mehrheit hat mit “ja” gestimmt.

Der Bürgerentscheid fand zu folgender Abstimmungsfrage statt:

p(. „Sind Sie dafür, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf aufgefordert wird, das Gebiet des Kleingärtnervereins Oeynhausen e.V. durch zügige Fort­setzung des Bebauungsplanverfahrens bis zur Planfestsetzung des bereits aufge­stellten Bebauungsplans IX-205a dauerhaft zu sichern, um die geplante Bebauung durch die Eigentümerin zu verhindern?“

Stimmen Anteil in Prozent
Stimmberechtigte 245.112 /
Wahlberechtigte 2011 241.910 /
Abgegebene Stimmen 115.489 / 47,74 /
Ungültig 5.234 / 4,53 /
Gültig 110.255 / 95,47 /
Ja 84.945 / 77,04 /
Nein 25.310 / 22,96 /

Ergebnis des Bürgerentscheids gem. § 47 Abs. 1 BezVG:
Der Bürgerentscheid war somit erfolgreich.

Auszug aus dem Bezirksverwaltungsgesetz:
in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel I des
Gesetzes vom 24. Februar 2011 (GVBl. S. 58)
§ 47 Ergebnis des Bürgerentscheids
(1) Eine Vorlage ist angenommen, wenn sie von einer Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teil-
nehmer und zugleich von mindestens 10 Prozent der bei der letzten Wahl zur Bezirksver-
ordnetenversammlung festgestellten Zahl der für die Wahlen zur Bezirksverordneten-
versammlung Wahlberechtigten angenommen wurde. Bei Stimmengleichheit gilt die Vorlage
als abgelehnt.
(3) War ein Bürgerentscheid erfolgreich, so hat sein Ergebnis im Rahmen des § 45 Absatz 1 die
Rechtswirkung (Entscheidung, Empfehlung oder Ersuchen)eines Beschlusses der
Bezirksverodnetenversammlung.

Zustandekommen des Bürgerentscheids
Das Bürgerbegehren zur „Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen“ war von der erforderlichen Zahl von 3 Prozent der bei der letzten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung festgestellten Zahl der Wahlbe­rechtigten unterstützt worden. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat mit Beschluss vom 28.01.2014 das Zustandekommen des Bürgerbegehrens festgestellt. Die Bezirksverordnetenversamm­lung hat von der Möglichkeit, dem Anliegen des Bürgerbegehrens innerhalb von zwei Monaten unverän­dert oder in einer Form, die von den benannten Vertrauenspersonen gebilligt wird, zuzustimmen, keinen Gebrauch gemacht. Das Bezirksamt hat den Abstimmungstermin auf den 25. Mai 2014 festgesetzt.
Abstimmungsberechtigt waren die zur Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf wahl­berechtigten Bürgerinnen und Bürger. Der Bürgerentscheid war erfolgreich, wenn die Vorlage von einer Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und zugleich von mindestens 10 Prozent der bei der letz­ten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung festgestellten Zahl der Wahlberechtigten angenommen wurde. Bei Stimmengleichheit gilt die Vorlage als abgelehnt.

Einschätzung des Bezirksamtes über die Kosten:
Sollte es zur bauplanungsrechtlichen Festsetzung der Fläche als Dauerkleingärten kommen, können Entschädigungszahlungen bis zu einer Höhe von 25 Millionen Euro fällig werden.
Erläuterung der Kostenschätzung und weitere Informationsmöglichkeiten:
Die Kostenschätzung des Bezirksamtes beruht auf einer Wertermittlung seines Fachbereichs Vermes­sung vom 29.09.2011. Die Rechtmäßigkeit der Kostenschätzung zum möglicherweise durch das Land Berlin zu leistenden Entschädigungsbetrag, der derzeit von niemandem exakt beziffert werden kann, ist vom Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 16.08.2013 bestätigt worden (VG 2 K 50.13):
www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2013/pressemitteilung.425624.php
Die Kostenschätzung gilt unverändert fort. Der Fachbereich Vermessung des Bezirksamtes hat aktuell dazu festgestellt: Die Aussage in der Argumentation der Initiatorinnen und Initiatoren, der „Marktwert des Grundstücks“ bzw. „die aktuelle Risikobeurteilung“ des Fachbereichs Vermessung liege bei 870.000 €, ist unzutreffend.
Die in den Argumenten erwähnten Gutachten sind unter folgender Adresse zu finden:
www.gutachten.charlottenburg-wilmersdorf.de .
Das Thema Kleingartenkolonie Oeynhausen war Gegenstand zahlreicher Anfragen in der Bezirksverordnetenversammlung, deren Zusammenstellung hier zu finden ist: www.oeynhausenanfragen.charlottenburg-wilmersdorf.de .

Hinwies zur Bindungswirkung:
Der angestrebte Bürgerentscheid hätte die Bindungswirkung eines Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung gem. § 12 Abs. 1 Satz 2, § 13 Abs. 1 und Abs. 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes. Durch ein Ersuchen wird Verwaltungshandeln angeregt, eine Vollzugspflicht wird für das Bezirksamt nicht begründet.
Nach § 46 Abs. 2 Satz 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes erhalten die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Bezirks vom Bezirksamt eine amtliche Mitteilung, in der die Argumente der Initiatorinnen und Initiatoren und der Bezirksverordnetenversammlung im gleichen Umfang darzulegen sind und in der auf weitere Informationsmöglichkeiten hingewiesen wird.
Auf den folgenden Seiten werden die Argumente der Initiatorinnen und Initiatoren und der Bezirksver­ordnetenversammlung in deren Wortlaut dargelegt. Für den Inhalt sind ausschließlich die jeweiligen Beteiligten verantwortlich.

Mitteilung von Einzelspenden
gem. § 47a Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz
Spenden, die in ihrem Gesamtwert die Höhe von 5000 EUR übersteigen, sind von den Vertrauensleuten eines Bürgerbegehrens dem Bezirksamt unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders und der Gesamthöhe der Spende unverzüglich anzuzeigen. Nach § 47a Abs. 4 veröffentlicht das Bezirksamt diese Angaben mit Ausnahme der Anschrift des Spenders in geeigneter Form, insbesondere im Amtsblatt und im Internet.
Demzufolge teilt das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf mit:
Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens „Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen“ haben dem Bezirksamt gegenüber den Erhalt einer Einzelspende in Höhe von 8000 EUR vom Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. angezeigt.