Weitere Informationen zum Thema Gewalt und Schutz

Die BIG Hotline , Hilfe bei häuslicher Gewalt gegen Frauen (für Berlin), ist ein Unterstützungsangebot für alle Frauen und deren Kinder, die in ihrer Beziehung Gewalt erleben, nach ihrer Trennung immer noch von ihrem Ex-Partner bedroht und belästigt werden oder Übergriffen ausgesetzt sind. Sie berät auf Wunsch anonym, arbeitet mit Dolmetscherinnen in der Sprache, die benötigt wird und ist täglich in der Zeit von 9 bis 24 Uhr erreichbar. Die Zusammenarbeit mit allen Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und Beratungsstellen ist selbstverständlich. So wissen die Mitarbeiterinnen der Hotline immer, in welchem der Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen ein Platz frei ist. Oft endet der Einsatz nicht, wenn der Hörer aufgelegt wird, denn das zweite Standbein von BIG Hotline ist die mobile Intervention. Oft benötigen die Opfer Begleitung zu einem Gerichtstermin, ins Krankenhaus oder vom Krankenhaus in ein Frauenhaus. Manchmal wird eine Frau auf der Flucht aus ihrem Versteck abgeholt und in eine Zufluchtswohnung gefahren. Über 60.000 Frauen wählten in den vergangenen 10 Jahren die Notrufnummer 6110300. Angenommen werden die Anrufe in einer Wohnung irgendwo in Berlin. Nicht einmal der Stadtteil wird genannt, zum Schutz der dort tätigen Sozialarbeiterinnen. (www.big-hotline.de ) (Bericht: Rechtsanwältin Catalina Garay) —- Gewaltschutzgesetz (GewSchG) Durch eine sogenannte Schutzanordnung kann zugunsten des Opfers:
  • ein Betretungsverbot (Täter) für die „gemeinsame“ Wohnung
  • eine Bannmeile um diese Wohnung
  • ein Kontakt- und Näherungsverbot im Arbeitsumfeld
  • eine vorläufige Zuweisung der ehemals gemeinsam genutzten Wohnung an das Opfer
    ausgesprochen werden.
    Verstöße gegen solche gerichtlichen Anordnungen sind unter Strafe gestellt.
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    In folgenden Zusammenhängen werden Gewalttaten als Menschenrechtsverletzungen verurteilt:
  • Körperliche und sexuelle Gewalt im Haushalt und der Familie, inklusive sexuellem Missbrauch von Mädchen und Vergewaltigung in der Ehe,
  • sexuelle oder anderweitige Ausbeutung von Frauen (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung) am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen und anderswo,
  • Frauenhandel,
  • Zwangsprostitution,
  • Gewalt in Zusammenhang mit Erbschaft / Mitgift,
  • staatliche oder staatlich geduldete körperliche oder sexuelle Gewalt (in staatlichen Einrichtungen und anderswo).

Seit März 1994 besteht das ´Amt eines ständigen UN-Sonderberichterstatters über Gewalt an Frauen .

Am 22. Februar 2001 wurde erstmals in der Geschichte der Frauenrechte Vergewaltigung im Zusammenhang mit kriegerischen Aktionen als Kriegsverbrechen, d. h. als schwerer Verstoß gegen die Genfer Konventionen verurteilt. In dem historische Urteil wurde das Einsperren und die Vergewaltigung von Mädchen und Frauen als Folter und Sklaverei – als Verbrachen gegen die Menschlichkeit – eingestuft.
(Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen: 10 Jahre UN-Resolution 1325 .)
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Frauen , die in der Herkunftsfamilie Gewalt erlebt haben, werden auch in späteren Beziehungen wesentlich häufiger zum Opfer. Jungen, die in gewaltaffinen Familien aufwachsen, haben ein größeres Risiko, später selbst Täter zu sein.
BMFSFJ-Studie: Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen

Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Gleichstellungsbeauftragte

Katrin Lück

Verkehrsanbindungen