Informationen für Wehrübende

Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft

Arbeitnehmern wird der infolge der Wehrübung entfallende Arbeitslohn ersetzt. Es gibt hier allerdings Höchstgrenzen. Um den Verdienstausfall geltend zu machen, braucht sich der Wehrübende lediglich den Lohnausfall vom Arbeitgeber bescheinigen zu lassen und diese Bescheinigung zur Erstattung bei der USG einzureichen.

Selbständige

Sie können den Betrieb durch einen Vertreter fortführen lassen. Zu diesem Zweck werden Ihnen die angemessenen Vertreterkosten (Bruttoarbeitslohn zuzüglich Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung) bis zu einer Höchstgrenze von 306,78 pro Wehrdiensttag erstattet.

Studenten

Das USG sieht eine Mindestleistung vor. Sie ist so bemessen, dass sie zusammen mit dem Wehrsold in etwa dem Nettogehalt eines Soldaten auf Zeit gleichen Dienstgrades entspricht. Diese Mindestleistung wird insbesondere Wehrübenden gewährt, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen und deshalb infolge der Wehrübung keinen Verdienstausfall geltend machen können. Sie kann aber auch denjenigen gewährt werden, deren Verdienstausfall sehr gering ist.