Thema des Monats September 2012

Bürgerbeteiligung bei der Bauleitplanung

Die Bezirksverordnetenversammlung diskutiert

Bebauungsplan VII-3-1B

Bebauungsplan VII-3-1B

Das Stadtentwicklungsamt informiert über die öffentliche Auslegung der Entwürfe von Bebauungsplänen mit Anzeigen in großen Berliner Tageszeitungen, mit Pressemitteilungen an alle Berliner Medien und mit ausführlichen Erläuterungen auf der bezirklichen Website im Internet unter www.charlottenburg-wilmersdorf.de mit einem Link direkt von der Startseite während der Auslegungsfrist. Hier gibt es auch ein Online-Beteiligungsformular. Stellungnahmen sind aber auch vor Ort mündlich oder in jeder Form schriftlich möglich.

BU: Der Bebauungsplan VII-3-1B kann noch bis einschließlich dem 14. September 2012 eingesehen werden im Rathaus Wilmersdorf, Fachbereich Stadtplanung, Fehrbelliner Platz 4, 4. Stock, Zimmer 4135a oder unter www.bebauungsplan.charlottenburg-wilmersdorf.de .

CDU-Fraktion

Durch Bauleitplanung wird die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) mittels Bebauungs- und Flächennutzungsplänen festgesetzt. § 3 Abs. 2 BauGB schreibt die öffentliche Auslegung von Planentwürfen vor. Daraufhin sind Stellungnahmen von Bürgern möglich, die im weiteren Verfahren bewertet werden. Die CDU-Fraktion begrüßt, dass dies im Onlineverfahren möglich ist. Wir plädieren aber dafür, die betroffenen Anwohner schon frühzeitig in Planungsverfahren mit einzubinden. Fertige Pläne mit Einspruchsmöglichkeit sind schön, Pläne, an deren Entstehung man mitgewirkt hat, sind besser und sorgen für mehr Akzeptanz, auch und insbesondere bei Problemlagen. Selten wird jeder zufrieden sein, aber das Verständnis kann wachsen.
Arne Herz

SPD-Fraktion

Im Baugesetzbuch ist bei der Bauleitplanung eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen, erstens durch die frühzeitige Bürgerbeteiligung und zweitens durch die öffentliche Auslegung.
Die SPD-Fraktion ist sich sicher, dass eine möglichst frühzeitige Bürgerbeteiligung die Akzeptanz und Qualität der Bauleitplanung erhöht. Da die Bezirke selbst entscheiden können, in welcher Form die frühzeitige Beteiligung durchgeführt wird, werden wir weiterhin ein Auge darauf haben, dass Bürgerinnen und Bürger bei prominenten Bauleitplanverfahren zum Beispiel durch Einwohnerversammlungen, Aushänge an öffentlich zugänglichen Orten oder in der Tagespresse informiert und auch motiviert werden, ihre Sicht der Dinge einzubringen.
Wir begrüßen, dass der Bezirk eine gut gepflegte Internetseite für die öffentliche Auslegung bereitstellt. Gleichzeitig wollen wir weiterhin daran mitwirken, dass noch mehr Bürgerinnen und Bürger ihre Möglichkeiten zur Beteiligung in diesem Stadium der Bauleitplanung wahrnehmen.
Heike Schmitt-Schmelz

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Für städtebauliche Planungen – bis auf wenige für ganz Berlin bedeutsame Bauvorhaben – erarbeiten die zuständigen Ämter der Bezirke Bebauungspläne für einzelne Gebiete, die von den Bezirksverordneten zu beschließen sind. Diese B-Pläne werden öffentlich ausgelegt und sind im Internet einsehbar, damit Anwohnerinnen und Anwohner Anregungen geben können. Das Bezirksamt prüft diese in einem Abwägungsprozess zwischen öffentlichem Wohl und Zulässigkeit der Bauabsichten Einzelner und legt die Ergebnisse der BVV vor. In der Kommunikation gibt es sicherlich noch Verbesserungsbedarf. Sowohl der/die Einzelne ist dabei gefragt, bürgerliche Rechte auf Beteiligung wahrzunehmen, als auch die Ämter sollten auf strittige Diskussionen gegebenenfalls mit einer Bürgerversammlung reagieren, damit das Verfahren nicht Formsache bleibt. Weitere Infos unter http://www.stadtteilausschuss-kreuzberg.de/pdfs/PlanB_3auflage_broschuere.pdf
Dr. Volker Heise und Jenny Wieland

Piraten

Der Autohändler auf der Ecke gegenüber hat wohl sein Geschäft aufgegeben – es ist leer geräumt. Kurze Zeit später kamen Baumaschinen, die das Gelände planierten. Ein großes Bauschild verkündete, dass hier komfortable und teure Eigentumswohnungen gebaut werden. Dann ging der Baulärm los. Fast 5 Meter tief wurde ausgeschachtet – wohl für eine Tiefgarage. Warum wusste ich davon nichts? So ein großes Bauvorhaben muss doch geplant werden? Wo hätte ich diese Information bekommen können? Gut versteckt im Webangebot des Bezirks gibt es einen Bereich “Stadtentwicklungsamt – Bebauungspläne”. Dort kann ich Bebauungspläne einsehen. Wenn ein B-Plan in der Phase der öffentlichen Auslegung ist, oder wenn er “zurückliegend” ist. Und davor? Danach? Mehr Transparenz hätte mir ermöglicht, früher zu reagieren.
Siegfried Schlosser

Die Linke

Das Baugesetzbuch fordert sie, aber ist Bürgerbeteiligung wirklich gewollt? Auch die von Bürgerinnen?
Wer regelmäßig die Internetseiten des Bezirksamts oder den Fachbereich Stadtplanung besucht, ist immer gut über neue Bauvorhaben informiert. Wer dazu noch Architektur oder Bauingenieurwesen studiert und Deutsch als Muttersprache hat, wird sich gewiss gerne einbringen, wenn ein Grundstück um die Ecke demnächst bebaut werden soll.
Bürgerbeteiligung muss jedoch nicht nur theoretisch gewünscht, sondern praktisch ermöglicht werden – und zwar allen! Wer nicht weiß, dass gebaut werden soll, wann Stellungnahmen abgegeben werden können, und wer 64-seitige Auslegungsbegründungen kaum versteht, wird erst wenn der Bagger anrückt, erkennen, was geschieht und vielleicht empört auf der Straße stehen. Aktive Information der Umgebung, in allgemein verständlicher, auch barrierefreier Weise, zeigt, dass es mit der Beteiligung tatsächlich ernst gemeint ist.
Marlene Cieschinger