Marie Munk wurde am 4.7.1885 in Berlin geboren. Sie studierte seit 1907 als eine der ersten Frauen in Deutschland Jura an den Universitäten in Berlin und Bonn. 1911 promovierte sie an der Universität Heidelberg. Seit 1915 arbeitete sie beim Magistrat von Berlin-Schöneberg. 1920 bestand sie ihr Referendarexamen und gründete gemeinsam mit anderen den Deutschen Juristinnenverein, dessen 2. Vorsitzende sie dann von 1923 bis 1933 war. Als erste Frau in Preußen wurde sie 1924 Richterin, zunächst am Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ab 1930 am Landgericht des Kammergerichtes Berlin. Außerdem war sie von 1930 bis 1933 Präsidentin des Deutschen Vereins berufstätiger Frauen.
1933 wurde sie wegen ihrer jüdischen Herkunft aus dem Justizdienst entlassen. Nach dem Tod ihrer Mutter, mit der sie gemeinsam in der Auguste-Viktoria-Straße gelebt hatte, verließ sie 1936 Deutschland und ließ sich in den USA nieder, erwarb die amerikanische Staatsbürgerschaft, wurde 1943 zunächst Gastprofessorin und ab 1953 außerordentliche Professorin an der Harvard University. Am 17.1.1978 starb Marie Munk in Cambridge/Massachusetts.






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