Bezirksamt stärkt Mieterrechte in Milieuschutzgebieten

Pressemitteilung vom 28.11.2019

Auf der Vorlage des Stadtentwicklungsstadtrates Oliver Schruoffeneger hat das Bezirksamt am 26.11.2019 beschlossen, die Kriterien für die Genehmigung von Wohnungskäufen in Milieuschutzgebieten zu konkretisieren.
In Milieuschutzgebieten dürfen in Eigentumswohnungen umgewandelte Wohnungen innerhalb von 7 Jahren nur an die Mieterinnen und Mieter verkauft werden.
Dieser Schutz konnte dadurch umgangen werden, dass potentielle Käuferinnen und Käufer einer leerstehenden Wohnung kurzfristig einen Mietvertrag unterschreiben und anschließend dann als Mieterinnen und Mieter die Wohnung kaufen. Um dies zu erreichen, wurden die bisherigen Mieterinnen und Mieter zum Auszug gedrängt.

Stadtentwicklungsstadtrat Oliver Schruoffeneger:

bq. Diesem potentiellen Missbrauch will das Bezirksamt mit der neuen Regelung einen Riegel vorschieben. Ab jetzt wird die Genehmigung zum Verkauf nur erteilt, wenn der Mietvertrag schon mindestens zwei Jahre alt ist. Alle anderen Vorgänge betrachten wir als Umgehungsversuche der rechtlichen Regelungen zum Milieuschutz. Das Bezirksamt hat damit einen kleinen Schritt unternommen, um die Wirkkraft der Milieuschutzregelungen im Bezirk zu erhöhen.

Im Auftrag
Duong