Ziel / Zweck: Urbane Gebiete gemäß § 6a BauNVO, öffentliche Grünflächen, Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Fußgänger-/ Radfahrerbereich.
Der Bebauungsplan 4-62 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es besteht die Möglichkeit, sich an den Planungen zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. (Vgl. Amtsblatt für Berlin, Ausgabe vom 24.Mai 2019).