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Kulturbeirat

Im Herbst 2003 wurde durch die Bezirksbürgermeisterin ein neuer Kulturbeirat für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf berufen.

Der Beirat unterstützt die bezirkliche Kunst- und Kulturarbeit. Mit ihren spezifischen Kenntnissen beraten seine Mitglieder den Fachbereich Kultur des Bezirksamtes bei der Planung sowie bei der Förderung von künstlerischen und kulturellen Vorhaben und Projekten Dritter nach den Förderrichtlinien des Bezirksamtes.

Anträge bitte an:
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Fachbereich Kultur
Elke von der Lieth
Schloßstraße 55
14059 Berlin
Tel 9029-24100
Fax 9029-24150

Die Fördermittel werden auf Empfehlung des Kulturbeirats durch den Fachbereich Kultur vergeben.

Geschäftsordnung des Kulturbeirates


Mitglieder

Vorsitz:
Klaus-Dieter Gröhler, Bezirksstadtrat
Leiter der Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien

Mitglieder des Kulturbeirates sind:

Franz de Byl
Bettina Güldner
Lutz Lienke
Margareth Obexer
Marianne Stoll
Dr. Marianne Suhr
Dr. Manfred Uhlitz

Beratend nehmen an den Sitzungen des Kulturbeirates teil:

Gerlinde Behrendt, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf

Elke von der Lieth, Leiterin Fachbereich Kultur


Förderrichtlinien

Sinn und Zweck der Förderung
Durch die Gewährung von Zuwendungen des Bezirksamtes soll ein attraktives, und möglichst vielseitiges und abwechslungsreiches Kultur- und Kunstangebot geschaffen werden. Dieses Ziel kann dadurch erreicht werden, daß neben den bezirklichen Veranstaltungen und Maßnahmen auch Vereine, kulturelle Gruppen und Initiativen oder einzelne Künstler/-innen mit eigenen Veranstaltungen oder Projekten zur gewünschten Qualität, Vielfalt und Farbigkeit des Kultur- und Kunstangebotes des Bezirkes beitragen.

Gegenstand der Förderung

  • Gefördert werden können kulturelle Leistungen aus möglichst vielen künstlerischen Bereichen, z.B. der Darstellenden Kunst und der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, des Medienbereiches, die ohne Fördermittel nicht möglich wären, und
  • für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind, öffentliches Interesse erwarten lassen, Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen, besondere Ausprägungen/Leistungen der inhaltlichen Arbeit der kulturellen Träger und Beteiligten im jeweiligen Genre erwarten lassen und die Vernetzung dieser Leistungen/Träger untereinander fördern;
  • die die Alltagskultur (Leben, Wohnen und Arbeiten verschiedener Bevölkerungs- und Altersgruppen) in ihrem kulturellen Zusammenhang als Bestandteil einer umfassenden Stadtkultur verdeutlichen (soziokulturelle Projekte);
  • Modellprojekte, die innovative Ansätze in der Kulturarbeit und der Zusammenarbeit aufweisen.
Weitere Förderkriterien:
  • das zu fördernde Projekt muss im Bezirk realisiert werden;
  • Projekte von Künstlerinnen und Künstlern aus dem Bezirk sollen angemessen berücksichtigt werden.

Formen der Förderung

Zuwendungen erfolgen in folgenden Formen:
  • geldliche Förderung;
  • Förderung durch Erlass des Entgeltes für Räume und/oder Geräte.

Voraussetzungen der Förderung

Auf Zuwendungen nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch. Sie wird im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.
Sämtliche Förderungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag kann formlos erfolgen und ist an das Kulturamt zu richten. Er muss eine kurze Vorstellung der Antragstellerin oder des Antragstellers enthalten sowie eine Projektbeschreibung mit Datum und Veranstaltungsort des Projektes und einen Finanzierungsplan. Anträge auf geldwerte Förderung durch Erlass des Entgeltes können ebenfalls formlos gestellt werden, dabei ist insbesondere die Fördernotwendigkeit zu begründen.
Es gelten die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" (ANBest-P) gemäß Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (LHO - §44).

Verfahrensgrundsätze bei der Förderung

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und sonstige Zusammenschlüsse, auch solche mit nicht festgefügter Organisationsstruktur. In jedem Fall ist eine verantwortliche juristische oder natürliche Person zu benennen.

Die Antragstellung für geldliche Förderung kann zu vier Terminen im Jahr, je nach Durchführungszeitraum der Maßnahme erfolgen:

Fällt der Termin auf einen Sonn- oder Feiertag, gilt der erste nachfolgende Werktag.

Der Fachbereich Kultur leistet bei Bedarf Hilfestellung bei der Antragstellung.

Anträge auf geldwerte Förderung durch Erlass des Entgeltes für genutzte Räume und/oder Geräte können mit ausreichendem Vorlauf (mindestens 14 Tage vor beantragter Nutzung) jederzeit gestellt werden.
Die geldwerte Förderung durch Erlass des Entgeltes wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der hierfür geltenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" für die Raum- und Gerätevergabe durch das Kulturamt entschieden. Der Beirat hat ein Vorschlagsrecht.
Über jeden Antrag ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen. Die Förderung setzt in der Regel Eigenleistung voraus, die im Rahmen eines Kosten- und Finanzierungsplanes aufgeschlüsselt und verifizierbar vorgelegt werden müssen.
Nach Abschluss der Maßnahme muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden, bestehend aus Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis. Die dafür zu verwendenden Vordrucke werden vom Kulturamt zur Verfügung gestellt. Bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung des Zuschusses behält sich der Bezirk eine Rückforderung vor.
Sofern allein eine geldwerte Förderung durch Erlass des Entgeltes zugewendet wurde, kann der Verwendungsnachweis in vereinfachter Form erfolgen.

Geschäftsstelle:
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Fachbereich Kultur
Schloßstraße 55
14059 Berlin
Tel 9029-24102
Fax 9029-24150

Die Anträge sind an die Geschäftsstelle zu richten. Auf Wunsch kann vor Antragstellung ein Beratungstermin vereinbart werden.

Im Jahr 2011 sind vom Kulturbeirat Charlottenburg-Wilmersdorf folgende Projekte gefördert worden:

Elisabeth Gründler – Druckkostenzuschuss für eine Broschüre über die Synagoge Prinzregentenstrasse

Galerie Root – Druckkostenzuschuss für eine Werbebroschüre

Fantom e.V. – Druckkostenzuschuss zur Broschüre „20 Jahre fantomistische Kunstprojekte“

Rüdi-Net e.V. – „Denk mal 100 – Der Rüdesheimer Platz wird 100!“

Yvonne Berlanga-Navarro – „In der Lampe brennt noch Licht“

Kiezbündnis Klausener Platz e.V. – Druckkostenzuschuss zum Flyer „Stolpersteine“

Anita Staud – Wieder in den Westen

Jürgen Kellig - Neugestaltung der Website „Sigmaringer1art.de“


Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Fachbereich Kultur
Schloßstr. 55
14059 Berlin

Stadtplan

Tel.: 9029-24103
Fax: 9029-24510


Leitung
Fr. Elke von der Lieth

Fahrverbindungen

Bus-Haltestelle:
Haubachstr.:
109
Schloss Charlottenburg:
309, M45