2026-07-24 Änderung Vergabe-Formulare wg. Anpassung Wirt 124 Besondere Vertragsbedingungen aktualisierte BerlAVG
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Abonnentinnen und Abonnenten,
im Zuge der Novelle des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) wurden nachfolgende Vergabeformulare überarbeitet:
• Wirt-211 EU Aufforderung zur Angebotsabgabe
• Wirt-211 UVgO Aufforderung zur Angebotsabgabe
• Wirt-215 Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen
Die wesentlichen Änderungen dienen der Verweisanpassung auf das aktualisierte BerlAVG.
Diese Anpassung wird durch die Aufteilung des bisherigen Formulars Wirt-214 in die zwei eigenständigen
Formulare Wirt-214.1 und Wirt-214.2 erforderlich.
Aktueller Stand und Übergangslösung
Diese Formulare stehen Ihnen aktuell als Datei im Word-Format auf dem Vergabeservice zur Verfügung.
In den kommenden Wochen werden diese vollumfänglich auf der elektronischen Vergabeplattform Berlin eingepflegt.
Bis zur technischen Fertigstellung ist die Einbindung der Word-Dokumente in Ihre jeweiligen Vergabeunterlagen manuell vorzunehmen. Bitte beachten Sie dabei, dass sich Felder wie die Vergabenummer, die Maßnahme oder die Absenderadressen derzeit nicht automatisch befüllen. Diese Angaben müssen per Hand eingetragen werden.
Alternativ steht es Ihnen frei, notwendige Aktualisierungen direkt in den dafür vorgesehenen Feldern (freie Felder) der bisherigen Formulare vorzunehmen – ganz so, wie es für Ihren Arbeitsablauf am praktikabelsten ist.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass diese Umsetzung noch etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Wir informieren Sie umgehend per Vergabe-Newsletter, sobald die Formulare auf der Plattform vollständig integriert sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team des Vergabeservice
Vergabeservice@senweb.berlin.de
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Darstellung der wesentlichen Änderungen zu Wirt-214:
Das bisherige Formular Wirt-214 wurde aufgrund der neu eingeführten besonderen Wertgrenze für die Tariftreueverpflichtung in die Formulare Wirt-214.1 und Wirt-214.2 aufgeteilt.
Das Formular Wirt-214 wird künftig als Wirt-214.1 geführt. Es ist bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen zu vereinbaren, deren Auftragswert 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) erreicht oder überschreitet.
Neu eingeführt wird das Formular Wirt-214.2. Es trägt dem Umstand Rechnung, dass die Tariftreueverpflichtung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BerlAVG bereits ab einem Auftragswert von 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) gilt. Wirt-214.2 erfasst deshalb allein die Tariftreue im Wertbereich ab 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) bis zum Erreichen der „allgemeinen“ BerlAVG-Wertgrenze von 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Es ist zu vereinbaren bei Dienstleistungsaufträgen mit einem Leistungszeitraum von mindestens acht Kalendertagen und einem Auftragswert von mindestens 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), aber unter 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), sofern für die jeweilige Leistung eine Tarifbroschüre einschlägig ist.
Kontakt
Zur gezielten Beantwortung Ihrer Fragen stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner zur Seite. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte der Kontaktseite.