Jedes Jahr bestimmt der Berliner Senat bis zu acht feste Termine, an denen alle Geschäfte, Läden und Einkaufscenter in der Hauptstadt an einem Sonntag ihre Türen öffnen dürfen. Die erlaubten Öffnungszeiten an den verkaufsoffenen Sonntagen sind von 13 bis 20 Uhr. Grund für die Sonntagsöffnungen sind in Berlin stattfindende Events.
Neue Termine für Sonntagsöffnungen im Jahr 2022 stehen noch nicht fest, werden aber zeitnah nach Bekanntgabe durch die zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales auch an dieser Stelle veröffentlicht.
Hinweis: Mit der Sonderregelung zu den verkaufsoffenen Sonntagen in Berlin ist keine Pflicht zur Öffnung der Verkaufsstellen verbunden. Auch einzelne Geschäfte in großen Einkaufszentren können also geschlossen bleiben. Generell gilt: Die Verkaufsstellen dürfen nicht an zwei aufeinanderfolgenden und nur an insgesamt zwei Sonntagen pro Monat öffnen.
Individuelle Sonntagsöffnungen
Verkaufsstellen dürfen aus Anlass besonderer Ereignisse, insbesondere von Firmenjubiläen und Straßenfesten, an zwei weiteren Sonn- oder Feiertagen im Jahr in der Zeit von 13 bis 20 Uhr öffnen. Diese individuellen Sonntagsöffnungen werden dem zuständigen Bezirksamt im Vorfeld kommuniziert.
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