Das “Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt”, kurz: die “Istanbul-Konvention”, wurde am 7. April 2011 durch das Ministerkomitee des Europarats verabschiedet. Zahlreiche Länder haben diesen maßstabsetzenden Menschenrechtsvertrag mittlerweile unterzeichnet. In Deutschland ist die Konvention nach ihrer Ratifizierung im Februar 2018 als geltendes Recht in Kraft getreten. Die Konvention bettet die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in einen menschenrechtlichen und auf die Gleichstellung der Geschlechter gerichteten Politikansatz ein. Damit gibt sie dem Engagement gegen Gewalt einen zukunftsweisenden Rahmen und wichtige Impulse.
In Berlin hat ein ressortübergreifendes Gremium 134 Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in einem Landesaktionsplan festgeschrieben. Dieser wird von einem Runden Tisch der fachlich beteiligten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre politisch gelenkt, begleitet und fortentwickelt.
Istanbul-Konvention
Downloads und Video
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Berliner Landesaktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention)
PDF-Dokument (917.1 kB) - Stand: 2023
Dokument: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung -
BFG Nr. 75 - 10 Jahre Istanbul-Konvention
PDF-Dokument (987.5 kB) - Stand: 2022
Dokument: Landeskommission Berlin gegen Gewalt
Video
Formate: video/youtube
Erfahren Sie, welche Maßnahmen die Stadt Berlin ergreift, um die Istanbul-Konvention erfolgreich umzusetzen. Die Konvention zielt darauf ab, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen und ihre Rechte zu stärken.