Online - Verkauf des Kraftfahrzeugs oder Anhängers melden

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Hier haben Sie die Möglichkeit, den Erwerb oder Verkauf des Fahrzeuges mitzuteilen. Die weitere Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn der Kaufvertrag als Scan/Bild hochgeladen wird. Es muss erkennbar sein, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder die Zulassungsbescheinigung Teil I und Betriebserlaubnis mit dem Fahrzeug übergeben wurde. Sowohl der Verkäufer als auch der Erwerber müssen den Kaufvertrag unterschrieben haben.

Hinweis: Zur Zeit besteht ein technisches Problem bei der Zusammenfassung des Antrags am Ende des Vorgangs. Sofern eine Anlage hochgeladen wurde, wird dennoch angzeigt “LEER/NICHTS AUSGEWÄHLT”. Die Anlage wird jedoch korrekt an die KFZ-Zulassungsbehörde übermittelt. Bitte unternehmen Sie keinen weiteren Versuch der Übermittlung.

Eingabebeispiel: 22.02.2022

Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt:' . docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.

Eingabebeispiel: vorname.nachname@berlin.de

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    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
    Friedrichstr. 219
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    Telefon 030 90269 1266

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