Die Annahme und Ausgabe von Vorgängen erfolgt termingesteuert.
Regelmäßig vorsprechende gewerbliche Kundinnen und Kunden mit einem Mindestabgabevolumen von 10 Vorgängen erhalten einen Regeltermin.
Gewerbekunden, die nicht regelmäßig bei den Sammelschaltern vorsprechen oder die Mindestanzahl von 10 Zulassungsvorgängen nicht bzw. nicht regelmäßig erreichen, melden ihren Bedarf jeweils über das bekannte Kontaktformular an.
Vorgangsanmeldung für gewerbliche Kunden
Es wird gebeten, bis auf Weiteres auf die Vorlage von Ausweisdokumenten im Original zu verzichten und stattdessen unter Beachtung der bekannten Voraussetzungen auf das Einreichen von Kopien zurückzugreifen. Die Zulassungsbehörde hat nachträglich keinerlei Möglichkeit, im Original eingereichte Personaldokumente vor Fertigstellung des jeweiligen Vorganges herauszugeben. Dies gilt jedoch nicht in Fällen, in denen ein Kurzzeitkennzeichen beantragt wird oder eine Versicherung an Eides statt abgegeben werden muss. Hierzu müssen die Ausweisdokumente im Original oder in Form einer amtlich beglaubigten Kopie vorgelegt werden.