Aktuelle Regelungen der Kfz-Zulassungsbehörde

Termine

Bitte wählen Sie hierfür die entsprechende Dienstleistung aus der Dienstleistungsübersicht und
beachten Sie die Hinweise zum Punkt “Besondere Dienstleistungen”.

Wir bitten Sie, Ihre vollständigen Antragsunterlagen entsprechend bereit zu halten.
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin und bringen unbedingt die Terminbestätigung mit.
Kommen Sie bitte nicht ohne bestätigten Termin in die Standorte der Zulassungsbehörde.

Bitte beachten Sie, dass die Terminbuchung auf den Namen des Antragstellers bzw. Halters vorzunehmen ist, da andernfalls keine Vorgangsbearbeitung erfolgt.

Für unsere Kundinnen und Kunden bieten wir ein umfassendes Online-Angebot. Bitte reichen Sie Ihre Vorgänge nach Möglichkeit online ein.

Alle Online – Angebote der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin finden Sie in der Übersicht der Dienstleistungen.
Zu den einzelnen Dienstleistungen können Sie die jeweiligen Voraussetzungen nachlesen.

Besondere Dienstleistungen

Bitte nutzen Sie das Terminformular, wenn Sie nachstehende Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen:

  • Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
  • Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis
  • Erhalt eines roten Kennzeichens
  • Erhalt eines Ausfuhrkennzeichens
  • Erhalt eines Kurzzeitkennzeichens
  • Erhalt einer Blanko-Zulassungsbescheinigung Teil II für Neufahrzeuge aus dem Ausland
  • Internationaler Zulassungsschein
  • Kraftfahrzeugkennzeichen wegen Unleserlichkeit ersetzen
  • Umkennzeichnung nach Kennzeichendiebstahl- bzw. –Verlust
  • Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Neu- oder Gebrauchtfahrzeuges

Kennzeichen

Zur Vermeidung von Wartezeiten wird empfohlen, dass Sie Ihre Unterlagen vollständig möglichst inklusive der Kennzeichenschilder zum Termin mitbringen!

Sofern das betreffende Fahrzeug noch in Deutschland zugelassen ist, kann das bisherige Kennzeichen beibehalten werden.

Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Kennzeichen online zu reservieren: Wunschkennzeichen online reservieren.

Reservierte Kennzeichen können Sie im Vorfeld prägen lassen und zum Termin in der Zulassungsbehörde mitbringen.

Gewerbliche Kundinnen und Kunden (Zulassungsdienste)

Die Annahme und Ausgabe von Vorgängen erfolgt termingesteuert.
Regelmäßig vorsprechende gewerbliche Kundinnen und Kunden mit einem Mindestabgabevolumen von 10 Vorgängen erhalten einen Regeltermin.

Gewerbekunden, die nicht regelmäßig bei den Sammelschaltern vorsprechen oder die Mindestanzahl von 10 Zulassungsvorgängen nicht bzw. nicht regelmäßig erreichen, melden ihren Bedarf jeweils über das bekannte Kontaktformular an.

Vorgangsanmeldung für gewerbliche Kunden

Es wird gebeten, bis auf Weiteres auf die Vorlage von Ausweisdokumenten im Original zu verzichten und stattdessen unter Beachtung der bekannten Voraussetzungen auf das Einreichen von Kopien zurückzugreifen. Die Zulassungsbehörde hat nachträglich keinerlei Möglichkeit, im Original eingereichte Personaldokumente vor Fertigstellung des jeweiligen Vorganges herauszugeben. Dies gilt jedoch nicht in Fällen, in denen ein Kurzzeitkennzeichen beantragt wird oder eine Versicherung an Eides statt abgegeben werden muss. Hierzu müssen die Ausweisdokumente im Original oder in Form einer amtlich beglaubigten Kopie vorgelegt werden.