Die gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t oder über 2,5t im grenzüberschreitenden EU-Verkehr bedarf einer Gemeinschaftslizenz.
Rechtliche Grundlage sind das Güterkraftverkehrsgesetz und die Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009 und (EG) Nr. 1072/2009.
Inländische Transporte mit Kraftfahrzeugen bis 3,5t sind genehmigungsfrei.
Erteilungsvoraussetzungen
Es gibt drei wesentliche Voraussetzungen für die Erteilung einer EU-Lizenz:
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Fachliche Eignung
Für die Erteilung der Lizenz ist eine Sach-und Fachkundeprüfung von der IHK nachzuweisen.
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Finanzielle Leistungsfähigkeit
Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5t ist für das erste genutzte Kraftfahrzeug ein Eigenkapital in Höhe von 9.000 € sowie 5.000 € für jedes weitere Kraftfahrzeug nachzuweisen. Sofern zusätzlich Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,5t bis 3,5t hinzukommen sind für diese Kraftahrzeuge 900 € als Eigenkapital nachzuweisen.
Beim ausschließlichen Einsatz von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,5t bis 3,5t muss für das erste Kraftfahrzeug ein Eigenkapital von 1.800 € sowie 900 € für jedes weitere Kraftfahrzeug nachgewiesen werden.
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Persönliche Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit ist ein behördliches Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen. Beide sind bei einem Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt zur Vorlage beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zum Geschäftszeichen IV D 11 Güterkraftverkehr zu beantragen.
Sofern Unternehmer bereits selbständig sind, müssen zusätzlich Unbedenklichkeits-bescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen der Arbeitnehmer und der Berufsgenossenschaft jeweils im Original vorgelegt werden. Die Unterlagen für die persönliche Zuverlässigkeit dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.
Gebühren (Änderung der Gebühren ab dem 01.11.2023)
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Genehmigung für den gewerblichen Güterverkehr beträgt 300 € zuzüglich für jedes zum Einsatz kommende Kraftfahrzeug 80 € pro beglaubigter Kopie. Im Auftrag der Behörde wird eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister für jede handelnde Person eingeholt (pro Auskunft 3,30 €).
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr beträgt bei Erstantragstellung zwei Jahre, bei einem Erneuerungsantrag fünf Jahre.
Vor dem 27.02.2026 erteilte befristete Erlaubnisse bleiben bis zum Ablauf ihrer Befristigung gültig, unbefristete Erlaubnisse bleiben bis zum Ablauf des 27. Februar 2036 gültig.