Die gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t oder über 2,5t im grenzüberschreitenden EU-Verkehr ist erlaubnispflichtig.
Rechtliche Grundlage ist das Güterkraftverkehrsgesetz bzw. die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009.
Es ist hierbei zu unterscheiden für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t zwischen der
- Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr – gilt nur im Inland
- EU Gemeinschaftslizenz – gilt innerhalb der Europäischen Union
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,5t bis 3,5t ist es nur möglich eine EU Gemeinschaftslizenz zu beantragen. Inländische Transporte sind erlaubnisfrei.
Erteilungsvoraussetzungen
Es gibt drei wesentliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. einer EU-Lizenz:
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Fachliche Eignung
Für die Erteilung der Lizenz/Erlaubnis ist eine Sach-und Fachkundeprüfung von der IHK nachzuweisen.
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Finanzielle Leistungsfähigkeit
Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5t ist für das erste genutzte Kraftfahrzeug ein Eigenkapital in Höhe von 9.000 € sowie 5.000 € für jedes weitere Kraftfahrzeug nachzuweisen. Sofern zusätzlich Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,5t bis 3,5t hinzukommen sind für diese Kraftahrzeuge 900 € als Eigenkapital nachzuweisen.
Beim ausschließlichen Einsatz von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,5t bis 3,5t muss für das erste Kraftfahrzeug ein Eigenkapital von 1.800 € sowie 900 € für jedes weitere Kraftfahrzeug nachgewiesen werden.
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Persönliche Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit ist ein behördliches Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen. Beide sind bei einem Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt zur Vorlage beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zum Geschäftszeichen IV D 11 Güterkraftverkehr zu beantragen.
Sofern Unternehmer bereits selbständig sind, müssen zusätzlich Unbedenklichkeits-bescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen der Arbeitnehmer und der Berufsgenossenschaft jeweils im Original vorgelegt werden. Die Unterlagen für die persönliche Zuverlässigkeit dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.
Gebühren (Änderung der Gebühren ab dem 01.11.2023)
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Genehmigung für den gewerblichen Güterverkehr beträgt 300 € zuzüglich für jedes zum Einsatz kommende Kraftfahrzeug 80 € pro Ausfertigung / beglaubigter Kopie. Im Auftrag der Behörde wird je eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister für jede handelnde Personen eingeholt (pro Auskunft 3,30 €). Die Vorschussgebühr von 200 € entfällt.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr beträgt bei Erstantragstellung zwei Jahre, bei einem Erneuerungsantrag fünf Jahre.