Antrag zur Seminarerlaubnis (FES)

Stapel von Dokumenten

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Fahrlehrer Aufbauseminare für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (FES) durchführen wollen, benötigen Sie hierfür eine Seminarerlaubnis (Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik FES).

Die Ausbildung für Seminarleiter FES zur Reduktion des Punktestands beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg setzt sich aus einem Grundkurs, einem Aufbaukurs, einer Hospitation sowie der eigenständigen Durchführung einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars zusammen.

Der Grundkurs gilt gleichermaßen für ASF und FES und muss dementsprechend auch nur einmal besucht werden. Der Aufbaukurs gestaltet sich nach Inhalten der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars.

Von der Seminarerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden, bei der der Inhaber oder verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebs ebenfalls eine Seminarerlaubnis besitzt.

Alle 2 Jahre müssen Sie an einer 1-tägigen Fortbildung von mindestens 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten teilnehmen, in der Inhalte und Methoden der Seminardurchführung vermittelt werden.

Voraussetzungen

Die Seminarerlaubnis können Sie beantragen, wenn
  • Sie mindestens die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzen,
  • innerhalb der letzten fünf Jahre drei Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben,
  • im Fahreignungsregister mit nicht mehr als zwei Punkten belastet sind,
  • innerhalb der letzten zwei Jahre mit Erfolg an einem Einweisungslehrgang teilgenommen haben, der einen viertägigen Grundkursus und einen viertägigen programmspezifischen Kurs zur Durchführung des Aufbauseminars nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Straßenverkehrsgesetz umfasst.
  • ein Beschäftigungsverhältnis bei einer Fahrschule besteht. Der Inhaber oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs muss ebenfalls die Seminarerlaubnis Aufbauseminar besitzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung einer Seminarerlaubnis
  • Fahrlehrerschein der Klasse BE und A
  • Nachweis, dass Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben (Hier ist eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers/der Arbeitgeber vorzulegen.)
  • Erweitertes Führungszeugnis für die Erlaubnisbehörde nach § 30 a BZRG (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, siehe Anträge)
  • Bescheinigung einer durch die zuständige oberste Landesbehörde anerkannten Stelle, dass Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung an einem Einweisungslehrgang teilgenommen haben bestehend aus einem:
    - viertägigen verkehrspädagogischen Grundkurs
    - viertägigen Kurs zur inhaltlichen Gestaltung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des FES
    - Hospitation einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des FES
    - eigene, durch die Lehrgangsleitung beaufsichtigte Durchführung einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des FES

Gebühren

Erteilung der Seminarerlaubnis 45,20 €
(gemäß Abschnitt D des Gebührentarifs zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – GebOSt Nr. 302.2)

Rechtsgrundlage

§ 46 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz – FahrlG)

Anträge / Formulare

  • Antrag zur Seminarerlaubnis (FES)

    PDF-Dokument (480.3 kB)

  • Anschreiben Führungszeugnis

    PDF-Dokument (89.9 kB)