Antrag zur Seminarerlaubnis (ASF)

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Fahrlehrer Aufbauseminare für Fahranfänger durchführen wollen, benötigen Sie hierfür eine Seminarerlaubnis (Seminarerlaubnis ASF)

Die Ausbildung für Seminarleiter ASF setzt sich aus einem Grundkurs mit Schwerpunkt in die Einführung der Moderationstechniken und einem anschließenden programmspezifischen Kurs zu Inhalten und Zielen eines Aufbauseminars für Fahranfänger (ASF) zusammen.
Der Grundkurs gilt gleichermaßen für ASF und FES und muss dementsprechend auch nur einmal besucht werden. Für das Aufbauseminar im Anschluss müssen sowohl Inhaber der Fahrschule als auch Fahrlehrer die Seminarerlaubnis nach § 45 FahrlG besitzen.

Von der Seminarerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden, bei der der Inhaber oder verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebs ebenfalls eine Seminarerlaubnis besitzt.

Alle 2 Jahre ist eine Fortbildung nach § 45 Abs. 1 FahrlG zu besuchen. Dort müssen Sie an einer 1-tägigen Fortbildung von mindestens 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten teilzunehmen, in der
Inhalte und Methoden der Seminardurchführung vermittelt werden.

Voraussetzungen

  • mindestens die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE,
  • innerhalb der letzten fünf Jahre drei Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt,
  • im Fahreignungsregister mit nicht mehr als zwei Punkten belastet ist,
  • innerhalb der letzten zwei Jahre mit Erfolg an einem Einweisungslehrgang teilgenommen hat, der einen viertägigen Grundkursus und einen viertägigen programmspezifischen Kurs zur Durchführung des Aufbauseminars nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Straßenverkehrsgesetz besteht, umfasst.
  • Erweitertes Führungszeugnis für die Erlaubnisbehörde nach § 30 a BZRG (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, siehe Anträge)
  • Bestehendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Fahrschule. Der Inhaber oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs muss ebenfalls die Seminarerlaubnis Aufbauseminar besitzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung einer Seminarerlaubnis
  • Fahrlehrerschein der Klasse BE und A
  • Nachweis, dass Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben (Hier ist eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers/der Arbeitgeber vorzulegen.)
  • Erweitertes Führungszeugnis für die Erlaubnisbehörde nach § 30 a BZRG (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, siehe Anträge)
  • Bescheinigung einer durch die zuständige oberste Landesbehörde anerkannten Stelle, dass Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung an einem Einweisungslehrgang teilgenommen haben bestehend aus einem
    - viertägigen Grundkurs
    - viertägigen programmspezifischen Kurs zur Durchführung des ASF

Gebühren

Erteilung der Seminarerlaubnis 45,20 €
(gemäß Abschnitt D des Gebührentarifs zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – GebOSt Nr. 302.2)

Rechtsgrundlage

§ 45 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (FahrlG)

Anträge / Formulare

  • Antrag zur Seminarerlaubnis (ASF)

    PDF-Dokument (480.3 kB)

  • Anschreiben Führungszeugnis

    PDF-Dokument (89.9 kB)