Antrag zur Neuerteilung der Fahrlehrererlaubnis

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Leistungsbeschreibung

Wird nach Erlöschen, Rücknahme, Widerruf oder Verzicht einer Fahrlehrerlaubnis eine neue Erlaubnis beantragt, gelten die Vorschriften für die Ersterteilung.

Auf eine Fahrlehrerprüfung kann die nach Landesrecht zuständige Behörde verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die fachliche oder pädagogische Eignung nicht mehr besitzt.
Es kann auf die Prüfung wiederum nicht verzichtet werden, wenn seit dem Erlöschen, der Rücknahme oder dem Widerruf der Fahrlehrerlaubnis oder dem Verzicht auf die Fahrlehrerlaubnis mehr als zwei Jahre verstrichen sind

Voraussetzungen

  • geistige, körperliche, fachliche und pädagogische Eignung muss vorliegen. Ferner sollen keine Tatsachen vorliegen, die den/die Bewerber/-in für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
  • sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch ein Nachweis, dass der/die Bewerber/-in seit zwei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Lebenslauf
  • Führerschein im Original und Kopie oder eine beglaubigte Kopie des Führerscheines
  • Erweitertes Führungszeugnis für die Erlaubnisbehörde nach § 30 a BZRG (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, siehe Anträge)
  • Zeugnis/Gutachten über die körperliche u. geistige Eignung (nach Anlage 5 FeV) – nicht älter als 1 Jahr und Bescheinigung/Zeugnis über das Sehvermögen (nach Anlage 6 FeV) – nicht älter als 1 Jahr
    oder
    Nachweis über gültige FE Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE im EU-Kartenführerschein ab 1. Januar 1999
  • medizinisch-Psychologisches Gutachten für die Fahrlehrerlaubnis
  • Bescheinigung über die Fahrlehrerfortbildung (§ 53 Abs. 9 Satz 2 FahrlG)

Gebühren

Erteilung der Anwärterbefugnis einschließlich der Ausfertigung des Anwärterscheins 180,00 € (inkl. Zustellgebühren sowie Gebühr f. FAER)

(gemäß Abschnitt D des Gebührentarifs zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – GebOSt -)

Rechtsgrundlage

§ 15 FahrlG i. V. m. § 2 FahrlG

  • Antrag auf Neuerteilung einer Fahrlehrerlaubnis

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  • Anschreiben Führungszeugnis

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