Antrag auf Lehrproben

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Leistungsbeschreibung

Haben die Fahrlehrer den befristeten Fahrlehrerschein erhalten und das Praktikum an einer Ausbildungsfahrschule hinter sich gebracht, werden ihnen die Lehrproben im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht abgenommen. Bei den Lehrproben muss der Fahrlehreranwärter im Beisein von in der Regel zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses zeigen, dass er fähig ist, Fahrschülern jeweils ungefähr eine dreiviertel Stunde lang theoretischen und fahrpraktischen Unterricht zu erteilen. Wenn diese Lehrproben vom Prüfling bestanden wurden, wird dem Fahrlehreranwärter die unbefristete Fahrlehr-Erlaubnis erteilt und er darf Fahrschüler an Fahrschulen unterrichten.

Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen Anwärterbefugnis
  • Ferner werden nochmals die geistige, körperliche, fachliche und pädagogische Eignung geprüft; es sollen keine Tatsachen vorliegen, die den/die Bewerber/-in für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte über zwei Reflexionstage im 2. Ausbildungsmonat
  • Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte über eine Reflexionswoche am Ende des 4. Ausbildungsmonats
  • Bestätigung der Ausbildungsfahrschule/n über die Dauer der durchgeführten Ausbildung (von allen Ausbildungsfahrschulen, in dem eine Ausbildung stattgefunden hat)
  • Erweitertes Führungszeugnis für die Erlaubnisbehörde nach § 30 a BZRG (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, siehe Anträge)

Gebühren

Gebühr für Erteilung der Fahrlehrerlaubnis 45,20 €
(Geb.Nr. 302.2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (GebOSt) (Bundesgesetzblatt I. S. 98), in der jeweils gültigen Fassung)

Rechtsgrundlage

§ 8 FahrlG

Weiterführende Informationen

Im Antrag sind unbedingt anzugeben:
  • Ausbildungsfahrlehrer
  • Tag und Uhrzeit des theoretischen Unterrichts
  • Ort der Lehrproben, also die vollständige Anschrift der Fahrschule / Zweigstelle, da hier die Prüfung stattfinden wird
  • Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis (Lehrproben)

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  • Anschreiben Führungszeugnis FLE

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