Antrag zur Erweiterung der Fahrlehrererlaubnis

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Leistungsbeschreibung

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler/-innen), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag auf die Klassen A, CE und DE erweitert.

Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber oder der Inhaberin einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden.

Voraussetzungen

  • geistige, körperliche, fachliche und pädagogische Eignung muss vorliegen. Ferner sollen keine Tatsachen vorliegen, die den/die Bewerber/-in für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
  • seit mindestens 2 Jahren die Fahrerlaubnis der zu erweiternden Klasse A2, CE oder DE

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Original und Kopie des nach dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheins oder eine beglaubigte Kopie
  • Erweitertes Führungszeugnis für die Erlaubnisbehörde nach § 30 a BZRG (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, siehe Vordruck „Anschreiben Führungszeugnis“)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (wird vom LABO gefertigt)
Für Klasse A:
  • Nachweis darüber, dass Sie seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2 sind
Für Klasse CE / DE:
  • Nachweis darüber, dass Sie seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse CE / DE sind
    oder
    eine Fahrpraxis von mindestens 6 Monaten, wenn Sie Fahrzeuge der Klasse CE / DE hauptberuflich geführt haben oder
    sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse CE / DE einer 60 Fahrstunden zu 45 Minuten umfassenden Zusatzausbildung in einer Fahrschule auf Fahrzeugen der Klasse CE / DE unterzogen haben
  • Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die erfolgreiche Teilnahme an einem Fahrlehrerlehrgang für die o.g. Klasse (§ 2 Abs. 1 Nr. 8, § 4 Abs. 1 Nr. 7 FahrlG) (ist spätestens nach Beendigung der Ausbildung vorzulegen)

Gebühren

Gebühr für Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis 45,20 €
(Geb.Nr. 302.2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (GebOSt) (Bundesgesetzblatt I. S. 98), in der jeweils gültigen Fassung)

Hinweis:
Die Fahrlehrerprüfung wird von einem eigens eingerichteten Prüfungsausschuss abgenommen. Prüfgebühren werden für den jeweiligen Teil der Fahrlehrerprüfung gesondert erhoben.

Rechtsgrundlage

§ 4 FahrlG

Weiterführende Informationen

Um die Wartezeiten auf Termine für die einzelnen Teilprüfungen nicht unnötig zu verlängern, ist eine rechtzeitige Antragstellung ratsam. Dies bedeutet, dass die Unterlagen bereits vor Beginn des Lehrgangs übersandt werden sollten und die nachfolgenden Bescheinigungen nachzureichen sind.

  • Antrag auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrlehrerlaubnis

    PDF-Dokument (416.5 kB)

  • Anschreiben Führungszeugnis

    PDF-Dokument (89.9 kB)