Antrag zum Ausbildungsfahrlehrer

Stapel von Dokumenten

Leistungsbeschreibung

Wer Fahrlehreranwärter ausbildet (Ausbildungsfahrlehrer), bedarf der Erlaubnis (Ausbildungsfahrlehrerlaubnis). Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird auf Antrag erteilt.

Der Ausbildungsfahrlehrer und der Leiter der Ausbildungsfahrschule benötigen hierzu einen 5-tägigen Einweisungslehrgang nach § 16 und § 35 FahrlG. Das Seminar schafft diese Voraussetzungen. Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde als Nachweis gemäß § 30 Nr. 10 FahrlG.

Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird schriftlich erteilt.
Sie kann – auch nachträglich – mit Auflagen versehen werden, soweit dies erforderlich ist, um die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung und die Überwachung sicherzustellen.

Von der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule nach § 35 Gebrauch gemacht werden.

Zudem muss alle 4 Jahre gemäß § 53 (3) FahrlG eine 1-tägige Fortbildung für Ausbildungs-fahrlehrer und die Leitung von Ausbildungsfahrschulen erfolgen.

Voraussetzungen

  • seit mindestens drei Jahren im Besitz der Fahrlehrerlaubnisklasse BE ist
  • innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungsseminar in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte teilgenommen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung einer Ausbildungsfahrlehrerlaubnis
  • Fahrlehrerschein der Klasse BE seit mindestens 3 Jahren
  • Nachweis, dass Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben (Hier ist eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers/der Arbeitgeber vorzulegen.)
  • Bescheinigung einer durch die zuständige oberste Landesbehörde anerkannten Stelle, dass Sie innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungslehrgang teilgenommen haben
  • Erweitertes Führungszeugnis für die Erlaubnisbehörde nach § 30 a BZRG (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, siehe Anträge)

Gebühren

Erteilung der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis 45,20 €
(gemäß Abschnitt D des Gebührentarifs zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – GebOSt Nr. 302.2)

Rechtsgrundlage

§16 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (FahrlG)(Fahrlehrergesetz)”:https://www.gesetze-im-internet.de/fahrlg_2018/

Weiterführende Informationen

Für die Erteilung der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis reicht die Vorlage der Bescheinigung über den fünftägigen Einweisungslehrgang nicht aus. Es muss ein Antrag gestellt werden.

Anträge / Formulare

  • Antrag zum Ausbildungsfahrlehrer

    PDF-Dokument (480.3 kB)

  • Anschreiben Führungszeugnis

    PDF-Dokument (89.9 kB)