Eine Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig und die Folgekarte kann im Zeitraum von 6 Monaten bis 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.
Jeder Fahrer/jede Fahrerin darf nur im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sein. Grundsätzlich darf nicht ohne Fahrerkarte gefahren werden. Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl ist das Fahren ohne Fahrerkarte jedoch bis maximal 15 Kalendertage erlaubt. Die Ersatzkarte ist unverzüglich, spätestens binnen sieben Kalendertagen, zu beantragen. Wurde die Fahrerkarte gestohlen, ist dies bei der zuständigen Behörde (Polizei) in dem Land, in dem sich der Diebstahl ereignet hat, anzuzeigen.
Wenn Sie in einem der genannten Ausnahmefälle ohne Fahrerkarte unterwegs sind, müssen Sie zu Beginn der Fahrt einen Ausdruck aus dem Fahrtenschreiber fertigen und dort Ihren Namen und die Nummer Ihrer Fahrerkarte oder Ihres Führerscheins sowie die zuvor an diesem Arbeitstag erbrachten sonstigen Arbeitszeiten eintragen und diesen mit Ihrer Unterschrift versehen. Am Ende der Fahrt müssen Sie die im Fahrtenschreiber aufgezeichneten relevanten Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten ausdrucken, ggf. um die sonstigen Arbeits- und Bereitschaftszeiten handschriftlich ergänzen, und Ihren Namen sowie die Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins eintragen und unterschreiben. Die Ausdrucke sind stets dem Arbeitsgeber sowie ggf. dem zuständigen Kontrollbeamten auf Verlangen auszuhändigen.
Die Fahrerkarte ist dem Arbeitgeber auf Verlangen – spätestens jedoch nach 28 Tagen – zum Herunterladen/Kopieren der dort gespeicherten Daten zur Verfügung zu stellen.
Die Fahrerkarte darf grundsätzlich nicht entzogen werden, es sei denn
- es wird eine gefälschte oder nicht im Eigentum des Fahrers befindliche Fahrerkarte verwendet
- die Karte wurde aufgrund falscher Erklärungen/Angaben ausgestellt.