Geboren 1857 in Verden an der Aller als Tochter des Obergerichtsanwalts Wilhelm Augspurg, suchte Anita Augspurg früh nach Wegen aus den engen Erwartungen ihrer Zeit. Um einer arrangierten Ehe zu entkommen, zog sie nach Berlin und ließ sich dort zur Lehrerin ausbilden – ein erster Schritt zur Unabhängigkeit. Durch ein Erbe ihrer Großmutter finanziell abgesichert, konnte sie sich anschließend ganz der Kunst zuwenden und eine Ausbildung als Schauspielerin beginnen. Doch bald wandte sie sich neuen Wegen zu – sie gründete in München gemeinsam mit der Fotografin Sophia Goudstikker das Atelier „Elvira“, eines der ersten von Frauen geführten Fotostudios in Deutschland. Das Atelier wurde bald zu einem Treffpunkt für Künstler*innen, Intellektuelle und Vertreter*innen der frühen Frauenbewegung und stand sinnbildlich für weibliche Selbstständigkeit in einer Zeit, in der Frauen beruflich wie gesellschaftlich stark eingeschränkt waren.
1893 zog Anita Augspurg nach Zürich, wo Frauen bereits zum Universitätsstudium zugelassen waren – ein Schritt, der in Deutschland noch verboten war. Sie studierte Rechtswissenschaften und promovierte 1897 als erste deutsche Juristin. Ihr Studium war mehr als ein persönlicher Erfolg: Es stand für das Bestreben, Frauen den Zugang zu Bildung und Beruf zu öffnen. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland setzte sie sich in der Frauenbewegung für die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von Frauen ein, insbesondere im Ehe- und Familienrecht. Mit ihrer juristischen Fachkenntnis wirkte sie als anerkannte Rednerin und Autorin.
In München gründete sie 1902 gemeinsam mit ihrer Lebenspartnerin Lida Gustava Heymann den „Deutschen Verein für Frauenstimmrecht“ (später „Deutscher Verband für Frauenstimmrecht“) und trat unermüdlich für die politische Gleichberechtigung von Frauen ein. Die enge Lebens- und Arbeitsgemeinschaft der beiden Frauen war geprägt von Vertrauen, intellektueller Nähe und einer gemeinsamen Vision gesellschaftlicher Erneuerung. Gemeinsam organisierten sie Kongresse, verfassten Eingaben an Parlamente und hielten unzählige Vorträge, in denen sie für das Frauenwahlrecht, für eine Reform des Zivilrechts und für eine gerechtere Gesellschaft eintraten. Augspurg forderte gleiche Rechte nicht als Gnade, sondern als demokratische Selbstverständlichkeit.
Neben ihrem Engagement für die Frauenrechte trat Anita Augspurg schon früh als überzeugte Pazifistin hervor. Für sie waren die Unterdrückung der Frau, Militarismus und Krieg Ausdruck derselben patriarchalen Herrschaftslogik. Im Ersten Weltkrieg gehörte sie zu den wenigen, die den Krieg öffentlich verurteilten. 1915 nahm sie am Internationalen Frauenfriedenskongress in Den Haag teil – ein mutiger Schritt, der ihr in Deutschland heftige Kritik einbrachte, selbst aus Teilen der Frauenbewegung. Augspurg blieb jedoch standhaft. Sie setzte sich für internationale Verständigung und eine dauerhafte Friedensordnung ein – lange bevor Begriffe wie Völkerbund oder Menschenrechte politische Realität wurden.
Auch in Berlin, wo sie zeitweise lebte und arbeitete, war Anita Augspurg politisch präsent. Sie hielt Vorträge, beteiligte sich an Diskussionsveranstaltungen und pflegte Kontakte zu progressiven Jurist*innen, Journalist*innen und Parlamentarier*innen. Besonders in den Jahren der frühen Weimarer Republik war Berlin ein wichtiger Ort ihres Wirkens – ein politisches Zentrum, in dem sich ihre Forderungen nach Gleichberechtigung, Rechtsstaatlichkeit und demokratischer Verantwortung mit den gesellschaftlichen Umbrüchen der Zeit verbanden.
Ihre überlieferten Schriften, Reden und Essays zeugen von analytischer Schärfe, gesellschaftlichem Weitblick und moralischer Entschiedenheit. Themen wie soziale Gerechtigkeit, Selbstbestimmung und Frieden durchziehen ihr Werk. Augspurg verband juristisches Denken mit ethischem Anspruch – stets getragen von dem Glauben, dass Fortschritt nur durch Menschlichkeit und gleiche Rechte möglich ist.
1919 gründeten Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann die Zeitschrift „Frau im Staat“. Sie bot ein Forum für pazifistische, feministische und demokratische Positionen – und wurde damit früh zu einer Stimme gegen den aufkommenden Nationalsozialismus. Mit ihrer Forderung, Hitler aus Bayern auszuweisen, gerieten beide auf die schwarze Liste des späteren Regimes. Als sie sich am 30. Januar 1933 auf einer Reise in Mallorca befanden, erreichte sie die Nachricht von Hitlers Ernennung zum Reichskanzler. Sie beschlossen, nicht nach Deutschland zurückzukehren. Kurz darauf wurden sie ausgebürgert, ihr Vermögen beschlagnahmt und ihr umfangreiches Archiv vermutlich vernichtet.
Im Schweizer Exil lebten Augspurg und Heymann staatenlos und auf die Unterstützung von Freundinnen und Freunden angewiesen. Dennoch setzten sie ihre politische und publizistische Arbeit fort, schrieben, warnten und appellierten an die internationale Öffentlichkeit, sich der Diktatur in Deutschland entgegenzustellen. Anita Augspurg starb 1943 in Zürich – nur wenige Kilometer von der Grenze entfernt, doch in bewusster innerer Distanz zu dem Land, dessen demokratische Zukunft sie einst mitbegründet hatte.