- die Entwicklung und Aufführung neuer Theaterstücke für Kinder und Jugendliche;
- die Wiederaufnahme bestehender Theaterstücke für Kinder und Jugendliche;
- notwendige Infrastrukturmaßnahmen zur Erhaltung der Spielstätte;
- Maßnahmen zum Aufbau von Strukturen, Partnerschaften und Synergien.
Personal- und Sachausgaben (einschließlich Honorarausgaben und Ausgaben für Dienstleistungen, sowie Miet- und Infrastrukturkosten) sind förderfähig.
Förderzeitraum
Die Projekte sollen in der Zeit zwischen Anfang März und 31. Dezember 2026 durchgeführt werden.
- Projektförderung wird als Fehlbedarfsfinanzierung ausgegeben. Es sind anteilig Eigenmittel, Einnahmen oder andere Drittmittel einzubringen.
- Über die Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis einzureichen (bis zum 31. März 2027).
Antragsberechtigt
sind natürliche und juristische Personen, die ihren Lebens- und Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben und eine feste Spielstätte in Berlin-Mitte betreiben, deren Programm sich an Kinder und Jugendliche richtet. Anträge auf Mittel zur Projektförderung für Spielstätten können ausschließlich von antragsberechtigten Spielstätten mit dem Schwerpunkt Kinder-, Jugend- und Puppentheater in Berlin-Mitte gestellt werden. Das sind in Berlin-Mitte das Theater Mirakulum sowie das Galli Theater. Die Ausschreibung wird den antragsberechtigten Spielstätten ohne Aufforderung übermittelt und in individuellen Gesprächen vertieft.
Kontakt
Leonora Wirth
Tel.: +49 30 9018 33503
projektfoerderung@ba-mitte.berlin.de