Wiedereinführung der Übergangslösung zum Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket-S
Für die Berechtigten des Berlin-Ticket S wird es ab Freitag, 19. Januar 2024, wieder einfacher sein, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.
Grundsätzlich kann das Berlin-Ticket S nur zusammen mit der gültigen VBB-Kundenkarte Berlin S genutzt werden. Ab 19. Januar 2024 kann das Berlin-Ticket S auch mit dem aktuellen Leistungsbescheid genutzt werden. Zur Nutzung des Berlin-Ticket S ist darauf das Aktenzeichen oder BG-Nummer des Leistungsbescheides einzutragen. Der Leistungsbescheid kann in Kopie und auch geschwärzt verwendet werden.
Diese Regelung ist mit den Berliner Verkehrsbetrieben abgestimmt und gilt vorerst unbefristet.
Sie haben Fragen zum Berechtigungsnachweis?
Ab heute steht jedem Bürger die Möglichkeit offen, sich bei Fragen zur VBB-Kundenkarte Berlin S oder Unterstützungsbedarf bei der Antragstellung gerne an die Hotline der BVG zu wenden. Die zentrale Hotline der BVG ist unter der Nummer 030/19449 erreichbar. Dort können die Bürgerinnen und Bürger unter Option 5 folgenden Text hören: “Du hast Fragen zur VBB Kundenkarte Berlin S oder deiner Beantragung? Dann sage Sozialticket oder drücke die 5.” Wird dieser Aufforderung Folge geleistet, werden die Teilnehmer an ein besonders geschultes Callcenter weitergeleitet.
Hinweis:
Sollten Sie die VBB-Kundenkarte vor Mitte August beantragt und diese bislang nicht erhalten haben, müssen Sie einen neuen Berechtigungsnachweis beantragen und den Antragsvorgang wiederholen. Wenn Sie die Kundenkarte jedoch nach diesem Zeitpunkt beantragt haben, wenden Sie sich zur Klärung Ihres Anliegens bitte an folgende E-Mail-Adresse: BN-Berlin-Ticket-S@SenASGIVA.berlin.de
Das Berlin-Ticket S kostet nur 9 € im Monat. Die Preissenkung gilt zunächst bis Ende 2025.