Bürgergeld ab 1. Januar 2023 – wir bleiben Ihr verlässlicher Partner

2 Pfeile zeigen in entgegengesetzte Richtungen und sind beschriftet mit Arbeitslosengeld II und Bürgergeld

Die Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 ist eine umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Aus Arbeitslosengeld II wird Bürgergeld.

Das Bürgergeld kann einfach online beantragt werden. Beachten Sie hierbei die Hinweise auf unserer Sonderseite zur Antragstellung.

WICHTIG für unsere Kundinnen und Kunden, die bereits Geld des Jobcenter Berlin Mitte über den Jahreswechsel hinaus erhalten: Sie brauchen keinen neuen Antrag stellen, wir stellen die Abläufe automatisch um. Sie bekommen den höheren Regelbedarf automatisch ausgezahlt.

Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibt unverändert. Weiterbewilligungsanträge sind weiterhin wie bisher zu stellen. Der Antrag kann zukünftig auch digital gestellt werden.

Sie behalten die aktuell für Sie zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Jobcenter Berlin Mitte.

Bürgergeld - einfach erklärt

  • Kurzübersicht: Bürgergeld einfach erklärt

    PDF-Dokument (125.3 kB) - Stand: Stand: 21.12.2022

Was ist neu? Was ändert sich für Sie?

Noch ein Hinweis: Mit der Einführung des Bürgergeldes stellen wir unsere Homepage, unsere App sowie unsere Bescheide, Schreiben und Antragsformulare Schritt für Schritt um.

Es kann also vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergeldes Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind.