Berlin-Ticket-S_2_1

"Öffis" fahren mit dem Berlin-Ticket S bleibt einfach.

Du hast das Berlin-Ticket S? Dann kannst du weiterhin deinen aktuellen und geschwärzten Bürgergeldbescheid als Nachweis nutzen. Es reicht auch eine Kopie deines Bescheides. Die Regelung war bis zum 30. Juni 2025 befristet und wurde nun bis zum 31. Januar 2026 für dich verlängert.

Wichtig:
Schreibe deinen vollständigen Vor- und Nachnamen auf das Berlin-Ticket S. Der Name auf dem Ticket muss dabei mit dem Namen im Bürgergeldbescheid übereinstimmen.

Bürgergeldbescheid schwärzen:
Du kannst fast alle Angaben in Deinem Bescheid unkenntlich machen. Nur die folgenden Angaben darfst Du nicht schwärzen:
• Kopfbogen
• Überschrift/Betreff
• Name und Vorname der Person, die den Bürgergeldbescheid verwendet
• Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) und persönliche Kundennummer
• Bewilligungszeitraum

Du hast Fragen dazu? Wir beraten Dich gerne.

Immer aktuell informiert – folge uns auch auf Instagram.