Weitere Leistungen

Nicht jede Ausgabe ist vom Regelbedarf, den Kosten der Unterkunft & Heizung oder den Mehrbedarfen abgedeckt. In besonderen Lebenslagen können für zusätzliche Bedarfe, je nach Art, zusätzliche Leistungen in Form von Zuschüssen oder Darlehen gewährt werden.

Zu den weiteren Leistungen gehören:

Einmalbedarfe

  • Erstausstattung für Kleidung, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt

    Die Übernahme von Kosten für Bekleidung bei Schwangerschaft und Erstausstattung bei Geburt ist auf Antrag möglich. Der Anspruch hierauf besteht ggf. auch, wenn du regulär keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hast.

    Weiter ist in besonderen Lebenslagen eine Übernahme von Kosten für Bekleidung möglich.

    Bitte reiche eine Aufstellung der benötigten Bekleidungsstücke und Ausstattung über unsere App, über jobcenter.digital oder per Post ein, damit das Jobcenter Berlin Mitte über deinen Antrag entscheiden kann.

    Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel in Form von zweckgebundenen Sachgutscheinen oder per Überweisung. Gewährt werden die benötigten Bekleidungs­stücke und die entsprechenden Maximalbeträge bzw. Pauschalbeträge für die Beschaffung der Kleidung und/oder der Babyausstattung.

    Weitere Informationen erhälst du im Rundschreiben Erstausstattung

  • Wohnungserstausstattung

    Die Übernahme von Kosten für die Erstausstattung einer Wohnung ist auf Antrag möglich, wenn ein neuer Haushalt gegründet wird und keine Haushaltsgegenstände zur Verfügung stehen.

    Eine Kostenübernahme ist auch möglich, wenn innerhalb eines bestehenden Haushaltes neue Bedarfe bestehen, beispielsweise wenn ein Kind für ein Babybett zu groß geworden ist.

    Bitte reiche eine Aufstellung der benötigten Haushaltsgegenstände über unsere App, über jobcenter.digital oder per Post ein, damit das Jobcenter Berlin Mitte über deinen Antrag entscheiden kann.

    Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel in Form von zweckgebundenen Sachgutscheinen oder per Überweisung. Gewährt werden die benötigten Haushaltsgegenstände und die entsprechenden Maximalbeträge bzw. Pauschalbeträge für die Beschaffung.

    Eine Übernahme der Kosten für den Ersatz defekter Geräte und/oder Möbel ist in der Regel als Zuschuss nicht möglich (ggf. Antrag auf Darlehen).

    Der Anspruch hierauf besteht ggf. auch, wenn du regulär keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hast.

  • Orthopädische Schuhe und therapeutische Geräte

    Die Übernahme des Eigenanteils für die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen ist möglich. Zudem können die Kosten für die Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten übernommen werden.

    Auch eine Brille kann als therapeutisches Gerät gelten, daher ist die Kostenerstattung für eine Brillenreparatur möglich.

    Bitte reiche eine Aufstellung der anfallenden Kosten und eine Aufstellung Ihrer Krankenkasse, welche Kosten nicht übernommen werden, über unsere App, über jobcenter.digital oder per Post ein, damit das Jobcenter Berlin Mitte über deinen Antrag entscheiden kann.

    Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel in Form von zweckgebundenen Sachgutscheinen oder per Überweisung.

Darlehen

Im Rahmen einer besonderen Notlage können durch das Jobcenter Darlehen in Form von Sach- oder Geldleistungen erbracht werden.

Eine solche Notlage kann z.B. folgendes sein:

  • defekte Waschmaschine oder Kühlschrank
  • Stromschulden oder hohe Stromnachzahlungen aus Jahresabrechnungen, sofern durch Ratenzahlung an den Stromanbieter keine Abschaltung des Stroms vermieden werden kann
  • finanzielle Notlage durch Verlust oder Diebstahl der Geldbörse

Das Darlehen muss anschließend zurückgezahlt werden. In der Regel werden hierzu ab dem Monat nach der Bewilligung
5 Prozent vom Regelbedarf zur Tilgung des Darlehens einbehalten (aufgerechnet). In deinem Bescheid wird die Tilgung des Darlehens bei den Zahlungsempfängern angezeigt.

Im Falle einer unaufschiebbaren finanziellen Notlage vereinbare bitte einen Termin online oder telefonisch in deinem Leistungsteam (siehe dreistellige Team-Ziffer oben rechts auf deinem Bescheid).

Darüber hinaus kann auch in folgenden Fällen ein Darlehen gewährt werden:

  • Darlehen für eine Mietkaution
  • Darlehen zur Übernahme von Mietschulden
  • Darlehen bei zu erwartenden Einnahmen

Finanzielle Notlage / Vorschuss

Im Falle einer nachgewiesenen finanziellen Notlage (Mittellosigkeit) kann nach vorheriger Prüfung durch das Jobcenter abhängig vom Einzelfall ein Vorschuss aus dem folgenden Monat oder ein Darlehen zur Beseitigung der akuten Notsituation gewährt werden.

Die Erbringung der Leistung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen mittels eines Auszahlscheins mit Barcode, einer Zahlungsanweisung zur Verrechnung (Barscheck) oder durch ergänzende Sachleistungen (Lebensmittelgutschein).

Den Auszahlschein (Barcode) legst du bei einem der teilnehmenden Einzelhandelspartner vor, um sich das Geld auszahlen zu lassen oder mit einem dortigen Einkauf zu verrechnen. Weitere Informationen zum Verfahren und zu den nächstliegenden Akzeptanzstellen erhältst du von unseren Mitarbeitenden und sind auf dem Auszahlschein zu finden.

Der Verlust des Zahlscheins kommt einem Verlust von Bargeld gleich. Bitte wende dich in diesem Fall umgehend an das Servicecenter unter 030 5555 45 2222 und melden den Verlust.

Mit einem Lebensmittelgutschein können bei teilnehmenden Einzelhandelspartnern Waren im jeweiligen Wert des Gutscheins eingekauft werden. Hiervon ausgeschlossen sind Alkohol- und Tabakwaren.

Bitte erfrage vor deinem Einkauf im Lebensmittelgeschäft, ob die Lebensmittelgutscheine als Zahlungsmittel akzeptiert werden.

Im Falle einer unaufschiebbaren finanziellen Notlage vereinbare bitte einen Termin online oder telefonisch in deinem Leistungsteam (siehe dreistellige Team-Ziffer oben rechts auf deinem Bescheid).

Wichtig: Zum Nachweis der Notlage benötigen wir:
  • sofern Du Opfer eines Diebstahls geworden und aus diesem Grund in einer finanziellen Notlage bist, benötigen wir die Diebstahlanzeige (auch online möglich)
  • in jedem Fall tagesaktuelle Kontoauszüge der letzten 4 Wochen (lückenlos) aller Konten deiner Bedarfsgemeinschaft

Vorschuss

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich einen Vorschuss auf Grundsicherung zu erhalten. Bitte beachte dabei die Unterschiede zwischen Neu- und Bestandskundinnen und -kunden.

Vorschuss-Möglichkeiten

  • Neukundinnen und Neukunden

    Sofern du grundsätzlich einen Anspruch auf Geldleistungen nach dem SGB II hast, jedoch noch Zeit für die Berechnung der Leistungshöhe benötigt wird, kann dir bei einer finanziellen Notlage ein Vorschuss gezahlt werden.

    Die Höhe des erbrachten Vorschusses wird anschließend vom Leistungsanspruch abgezogen.

  • Bestandskundinnen und Bestandskunden

    Unter Berücksichtigung Ihres individuellen Einzelfalls kann deine Leistung bei einem finanziellen Engpass teilweise vorzeitig ausgezahlt werden.

    Voraussetzung hierfür ist, dass du bereits einen laufenden Leistungsanspruch und einen Antrag gestellt hast. Die Höhe der vorzeitigen Leistung ist auf 100 Euro begrenzt.

    Die Auszahlung der Grundsicherung im Folgemonat verringert sich entsprechend.

    Bitte übersende uns deinen schriftlichen Antrag auf einen Vorschuss inklusive Begründung.

    Wie du uns erreichen kannst, entnimmst du bitte unserer Kontaktseite.

Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S

Berechtigungsnachweis:

Die Ausstellung von Berechtigungsnachweisen endete am 30. September 2024. Seitdem werden von Deinem Jobcenter keine Berechtigungsnachweise mehr ausgestellt.
Was dann?
Du kannst Deinen aktuellen und geschwärzten Leistungsbescheid als Nachweis für das Berlin- Ticket S nutzen. Es reicht auch eine Kopie Deines Bescheides.

Weitere Informationen findest du hier.

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Ein Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist bei der für die Erhebung des Rundfunkbeitrages zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen.

Die Voraussetzung für die Befreiung wird durch Vorlage des Bewilligungsbescheides über Leistungen nach dem SGB II nachgewiesen.

Weiterführende Informationen und entsprechende Anträge findest du auf der Internetseite rundfunkbeitrag.de

Jobcenter Berlin Mitte

Gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Berlin Mitte und des Bezirksamts Mitte von Berlin.

Hier finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten

Online:

Alles auf einen Blick, immer und überall. Die Mitarbeitenden des Jobcenter Berlin Mitte sind jetzt auch digital für Sie erreichbar:

Jobcenter App

Jobcenter.digital

Videoberatung.

Persönlich:

Besuchen Sie uns in einem unserer 5 Standorte
Bitte beachten Sie:
Für eine persönliche Beratung in den Fachabteilungen (Leistungsbereich, Arbeitsvermittlung) benötigen Sie einen Termin. Buchen Sie sich gleich online einen Termin.

Für eine Beratung zu unseren digitalen Angeboten stehen Ihnen unserer Kundenportale (an den Standorten Wedding, Leopoldplatz und Lehrter Str.) während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Öffnungszeiten Kundenportal:

Standort Wedding und Standort Leopoldplatz
Montag
08:00-12:30 Uhr
Dienstag
08:00-12:30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00-18:00 Uhr
Freitag
08:00-12:30 Uhr

Standort Lehrter Straße / Jugendberufsagentur
Montag
08:00-16:00 Uhr
Dienstag
08:00-16:00 Uhr
Mittwoch
08:00-12:30 Uhr
Donnerstag
08:00-18:00 Uhr
Freitag
08:00-12:30 Uhr

Telefonisch:

Servicecenter
030 5555 45 2222

Montag bis Donnerstag
08:00–18:00 Uhr
Freitag
08:00–14:00 Uhr

Schriftlich:

Postanschrift für alle Standorte:
Jobcenter Berlin Mitte
10086 Berlin
Fax:
030 5555 45 6602
E-Mail:
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