Im Falle einer nachgewiesenen finanziellen Notlage (Mittellosigkeit) kann nach vorheriger Prüfung durch das Jobcenter abhängig vom Einzelfall ein Vorschuss aus dem folgenden Monat oder ein Darlehen zur Beseitigung der akuten Notsituation gewährt werden.
Die Erbringung der Leistung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen mittels eines Auszahlscheins mit Barcode, einer Zahlungsanweisung zur Verrechnung (Barscheck) oder durch ergänzende Sachleistungen (Lebensmittelgutschein).
Den Auszahlschein (Barcode) legst du bei einem der teilnehmenden Einzelhandelspartner vor, um sich das Geld auszahlen zu lassen oder mit einem dortigen Einkauf zu verrechnen. Weitere Informationen zum Verfahren und zu den nächstliegenden Akzeptanzstellen erhältst du von unseren Mitarbeitenden und sind auf dem Auszahlschein zu finden.
Der Verlust des Zahlscheins kommt einem Verlust von Bargeld gleich. Bitte wende dich in diesem Fall umgehend an das Servicecenter unter 030 5555 45 2222 und melden den Verlust.
Mit einem Lebensmittelgutschein können bei teilnehmenden Einzelhandelspartnern Waren im jeweiligen Wert des Gutscheins eingekauft werden. Hiervon ausgeschlossen sind Alkohol- und Tabakwaren.
Bitte erfrage vor deinem Einkauf im Lebensmittelgeschäft, ob die Lebensmittelgutscheine als Zahlungsmittel akzeptiert werden.
Im Falle einer unaufschiebbaren finanziellen Notlage vereinbare bitte einen Termin online oder telefonisch in deinem Leistungsteam (siehe dreistellige Team-Ziffer oben rechts auf deinem Bescheid).
Wichtig: Zum Nachweis der Notlage benötigen wir:
- sofern Du Opfer eines Diebstahls geworden und aus diesem Grund in einer finanziellen Notlage bist, benötigen wir die Diebstahlanzeige (auch online möglich)
- in jedem Fall tagesaktuelle Kontoauszüge der letzten 4 Wochen (lückenlos) aller Konten deiner Bedarfsgemeinschaft