Weitere Leistungen

Nicht jede Ihrer Ausgaben ist vom Regelbedarf, den Kosten der Unterkunft & Heizung oder den Mehrbedarfen abgedeckt. In besonderen Lebenslagen können für zusätzliche Bedarfe, je nach Art, zusätzliche Leistungen in Form von Zuschüssen oder Darlehen gewährt werden.

Zu den weiteren Leistungen gehören:

Einmalbedarfe

  • Erstausstattung für Kleidung, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt

    Die Übernahme von Kosten für Bekleidung bei Schwangerschaft und Erstausstattung bei Geburt ist auf Antrag möglich. Der Anspruch hierauf besteht ggf. auch, wenn Sie regulär keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.

    Weiter ist in besonderen Lebenslagen eine Übernahme von Kosten für Bekleidung möglich.

    Bitte reichen Sie eine Aufstellung der benötigten Bekleidungsstücke und Ausstattung über unsere App, über jobcenter.digital oder per Post ein, damit das Jobcenter Berlin Mitte über Ihren Antrag entscheiden kann.

    Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel in Form von zweckgebundenen Sachgutscheinen oder per Überweisung. Gewährt werden die benötigten Bekleidungs­stücke und die entsprechenden Maximalbeträge bzw. Pauschalbeträge für die Beschaffung der Kleidung und/oder der Babyausstattung.

    Weitere Informationen erhalten Sie im Rundschreiben der Senatsverwaltung.

  • Wohnungserstausstattung

    Die Übernahme von Kosten für die Erstausstattung einer Wohnung ist auf Antrag möglich, wenn ein neuer Haushalt gegründet wird und keine Haushaltsgegenstände zur Verfügung stehen.

    Eine Kostenübernahme ist auch möglich, wenn innerhalb eines bestehenden Haushaltes neue Bedarfe bestehen, beispielsweise wenn ein Kind für ein Babybett zu groß geworden ist.

    Bitte reichen Sie eine Aufstellung der benötigten Haushaltsgegenstände über unsere App, über jobcenter.digital oder per Post ein, damit das Jobcenter Berlin Mitte über Ihren Antrag entscheiden kann.

    Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel in Form von zweckgebundenen Sachgutscheinen oder per Überweisung. Gewährt werden die benötigten Haushaltsgegenstände und die entsprechenden Maximalbeträge bzw. Pauschalbeträge für die Beschaffung.

    Eine Übernahme der Kosten für den Ersatz defekter Geräte und/oder Möbel ist in der Regel als Zuschuss nicht möglich (ggf. Antrag auf Darlehen).

    Der Anspruch hierauf besteht ggf. auch, wenn Sie regulär keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.

  • Orthopädische Schuhe und therapeutische Geräte

    Die Übernahme des Eigenanteils für die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen ist möglich. Zudem können die Kosten für die Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten übernommen werden.

    Auch eine Brille kann als therapeutisches Gerät gelten, daher ist die Kostenerstattung für eine Brillenreparatur möglich.

    Bitte reichen Sie eine Aufstellung der anfallenden Kosten und eine Aufstellung Ihrer Krankenkasse, welche Kosten nicht übernommen werden, über unsere App, über jobcenter.digital oder per Post ein, damit das Jobcenter Berlin Mitte über Ihren Antrag entscheiden kann.

    Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel in Form von zweckgebundenen Sachgutscheinen oder per Überweisung.

Darlehen

Im Rahmen einer besonderen Notlage können durch das Jobcenter Darlehen in Form von Sach- oder Geldleistungen erbracht werden.

Eine solche Notlage kann z.B. folgendes sein:

  • defekte Waschmaschine oder Kühlschrank
  • Stromschulden oder hohe Stromnachzahlungen aus Jahresabrechnungen
  • finanzielle Notlage durch Verlust oder Diebstahl der Geldbörse

Das Darlehen muss anschließend zurückgezahlt werden. In der Regel werden hierzu ab dem Monat nach der Bewilligung
5 Prozent vom Regelbedarf zur Tilgung des Darlehens einbehalten (aufgerechnet). In Ihrem Bescheid wird die Tilgung des Darlehens bei den Zahlungsempfängern angezeigt.

Im Falle einer unaufschiebbaren finanziellen Notlage kontaktieren Sie bitte telefonisch das Servicecenter des Jobcenter Berlin Mitte unter 030 5555 45 2222.

Darüber hinaus kann auch in folgenden Fällen ein Darlehen gewährt werden:

  • Darlehen für eine Mietkaution
  • Darlehen zur Übernahme von Mietschulden
  • Darlehen bei zu erwartenden Einnahmen

Finanzielle Notlage / Vorschuss

Im Falle einer nachgewiesenen finanziellen Notlage (Mittellosigkeit) kann nach vorheriger Prüfung durch das Jobcenter abhängig vom Einzelfall ein Vorschuss aus dem folgenden Monat oder ein Darlehen zur Beseitigung der akuten Notsituation gewährt werden.

Die Erbringung der Leistung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen mittels eines Auszahlscheins mit Barcode, einer Zahlungsanweisung zur Verrechnung (Barscheck) oder durch ergänzende Sachleistungen (Lebensmittelgutschein).

Den Auszahlschein (Barcode) legen Sie bei einem der teilnehmenden Einzelhandelspartner vor, um sich das Geld auszahlen zu lassen oder mit einem dortigen Einkauf zu verrechnen. Weitere Informationen zum Verfahren und zu den nächstliegenden Akzeptanzstellen erhalten Sie von unseren Mitarbeitenden und sind auf dem Auszahlschein zu finden.

Der Verlust des Zahlscheins kommt einem Verlust von Bargeld gleich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall umgehend an das Servicecenter unter 030 5555 45 2222 und melden den Verlust.

Mit einem Lebensmittelgutschein können Sie bei teilnehmenden Einzelhandelspartnern Waren im jeweiligen Wert des Gutscheins einkaufen. Hiervon ausgeschlossen sind Alkohol- und Tabakwaren.

Bitte erfragen Sie vor Ihrem Einkauf im Lebensmittelgeschäft, ob die Lebensmittelgutscheine als Zahlungsmittel akzeptiert werden.

Um die weitere Vorgehensweise abzuklären, kontaktieren Sie bitte zunächst telefonisch unser Servicecenter unter 030 5555 45 2222.

Vorschuss

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich einen Vorschuss auf Bürgergeld zu erhalten. Bitte beachten Sie dabei die Unterschiede zwischen Neukundinnen und -kunden sowie Bestandskunden.

Vorschuss-Möglichkeiten

  • Neukundinnen und Neukunden

    Sofern Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Geldleistungen nach dem SGB II haben, jedoch noch Zeit für die Berechnung der Leistungshöhe benötigt wird, kann Ihnen bei einer finanziellen Notlage ein Vorschuss gezahlt werden.

    Die Höhe des erbrachten Vorschusses wird anschließend vom Leistungsanspruch abgezogen.

    Um die weitere Vorgehensweise abzuklären, kontaktieren Sie bitte zunächst telefonisch unser Servicecenter unter 030 5555 45 2222.

  • Bestandskundinnen und Bestandskunden

    Unter Berücksichtigung Ihres individuellen Einzelfalls kann Ihnen Ihre Leistung bei einem finanziellen Engpass teilweise vorzeitig ausgezahlt werden.

    Voraussetzung hierfür ist, dass Sie bereits einen laufenden Leistungsanspruch haben und Sie einen Antrag stellen. Die Höhe der vorzeitigen Leistung ist auf 100 Euro begrenzt.

    Die Höhe der vorzeitigen Leistung ist auf 100 Euro begrenzt.

    Die Auszahlung Ihres Bürgergeldes im Folgemonat verringert sich entsprechend.

    Bitte übersenden Sie uns Ihren schriftlichen Antrag auf einen Vorschuss inklusive Begründung

    Wie Sie uns erreichen können entnehmen Sie bitte unserer Kontaktseite.

    Im Falle einer unaufschiebbaren finanziellen Notlage kontaktieren Sie bitte telefonisch unser Servicecenter unter 030 5555 45 2222.

Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S

Seit dem 1. Januar 2023 entfällt der berlinpass. Er wird durch den neuen Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S ersetzt.
Damit erhalten Sie Zugang zu zahlreichen Vergünstigungen. Für Berlinerinnen und Berliner, die Sozialleistungen erhalten, wird damit die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erleichtert.

Außer dem Nahverkehr können Sie mit Ihrem Berechtigungsnachweis bzw. mit der VBB-Kundenkarte Berlin S viele weitere Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit nutzen.

  • Merkblatt zum Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S

    Der neue Nachweis für das Berlin-Ticket S sowie weiterer Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit in Berlin (Stand 19.01.2024)

    PDF-Dokument (1.1 MB)

Ab sofort haben Sie weniger Aufwand, wenn Sie Vergünstigungen nutzen möchten: Sie müssen keinen berlinpass mehr beantragen. Stattdessen erhalten Sie vom Jobcenter automatisch per Post den neuen Berechtigungsnachweis.
Damit können Sie bei den Verkehrsbetrieben (BVG oder S-Bahn Berlin / VBB) online Ihre neue VBB-Kundenkarte Berlin S beantragen. Diese ist nun notwendig, um das vergünstigte Berlin-Ticket S zu nutzen.

Weitere Informationen zum Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S finden Sie auf unserer Sonderseite Berechtigungsnachweis ersetzt Berlinpass

Sie haben Ihren Berechtigungsnachweis verloren oder nicht erhalten?
Das Jobcenter kann einen Ersatz für Sie ausstellen. Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, um einen Ersatz-Berechtigungsnachweis anzufordern.

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Ein Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist bei der für die Erhebung des Rundfunkbeitrages zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen.

Die Voraussetzung für die Befreiung wird durch Vorlage des Bewilligungsbescheides über Leistungen nach dem SGB II nachgewiesen.

Weiterführende Informationen und entsprechende Anträge finden Sie auf der Internetseite rundfunkbeitrag.de