Urlaub / Ortsabwesenheit

Urlaubsreise im Hartz IV-Bezug

Urlaubsreise bei Jobcenter-Leistungen: Regeln beachten!

Wer arbeitslos ist und Leistungen vom Jobcenter bezieht, soll sich in erster Linie um einen neuen Arbeitsplatz bewerben, also für die persönliche Ansprechpartnerin, den persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter erreichbar sein, Stellenangebote recherchieren, Bewerbungen schreiben, Vorstellungsgespräche nutzen.
  • Bis zu drei Wochen im Jahr aber können auch Arbeitslose Urlaub machen, ohne ihren Anspruch auf Leistungen zu verlieren, so sieht es das Gesetz vor.
  • Empfänger/innen von Bürgergeld holen sich dafür kurz vor der geplanten Reise telefonisch oder persönlich bei ihrem Arbeitsvermittler im Jobcenter die Genehmigung ein.
Bis maximal drei Wochen im Kalenderjahr können trotz Ortsabwesenheit Leistungen bezahlt werden, vorausgesetzt, es liegt die Genehmigung vor – andernfalls werden die gezahlten Leistungen zurückgefordert. Wer sich einen Urlaub von mehr als drei Wochen genehmigen lässt, erhält ab Beginn der vierten Woche kein Geld mehr vom Jobcenter, so hat es der Gesetzgeber geregelt. Bei einer Ortsabwesenheit von mehr als sechs Wochen wird unabhängig von einer Genehmigung ab dem ersten Tag keine Leistung mehr gezahlt.
  • Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter an!
  • Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf, Allee der Kosmonauten 29, 12681 Berlin.
    Telefon (030) 555548-2222

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