Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Fragen und Antworten im Antragsverfahren Arbeitsgelegenheiten (AGH)

  • Maßnahmekosten generell?

    Es können ausschließlich nur die erforderlichen Sach-und Personalkosten übernommen werden, die unmittelbar mit der Durchführung der AGH-Maßnahme entstehen.

  • Kosten für Dienstwagen und Büroräume

    Bei Trägern, welche mehrere AGH-Maßnahmen beantragen, muss transparent gemacht werden, wie etwaige Kosten für Dienstwagen und Büroraume anteilsmäßig in die Kalkulation der einzelnen AGH einfließen. Hierfür ist im Zweifel eine detaillierte Aufstellung aller AGH-Maßnahmen eines Trägers erforderlich.

  • Kosten für Winterdienst u. BSR für den jeweiligen AGH-Standort

    Sofern Kosten für Winterdienst oder BSR geltend gemacht werden, muss eine detaillierte Berechnungsgrundlage beigefügt werden, die nachweist, inwiefern die Kosten tatsächlich durch die Durchführung der AGH entstehen. Sofern die Kosten auch ohne die Durchführung der AGH entstehen würden, sind sie nicht erstattungsfähig.

  • Kosten für Reparatur von Bürotechnik

    Kosten für die Reparatur von Computern, Kopierern, Fax, uns sonstiger Technik können aufgrund der Rückmeldungen der internen Revision der Bundesagentur für Arbeit nicht übernommen werden, da die Kosten nicht direkt bei der Durchführung der AGH-Maßnahme entstehen, sondern erst bei einem technischen Defekt.

  • Kosten für Büromaterialien

    Sollen unter dem Punkt Sachkosten Kosten für Büro-, Kopier- oder Druckmaterialien vom Jobcenter übernommen werden, bedarf dies einer detaillierten Darlegung, inwiefern diese zusätzlichen Sachkosten durch die Durchführung der Arbeitsgelegenheit entstehen.

  • Personalkosten

    Es wurden bislang mehrfach unter dem Punkt Personalkosten unplausible Kostenbestandteile in den Anträgen aufgeführt (z.B. Geschäftsführer eines etablierten Trägers mit 80 Wochenstunden). Um Plausibilität herzustellen, ist die Kenntnis bzw. eine detaillierte Aufstellung aller AGH-Maßnahmen eines Trägers mit der entsprechenden Personalzuordnung erforderlich.

  • Qualifizierungsnachweise

    Qualifikationsnachweise sind unabdingbar und uneingeschränkt erforderlich. Fehlen für Anleiter/innen und Betreuungspersonal Nachweise über einen Ausbildungs- oder Berufsabschluss wird eine AGH nicht bewilligt. Ein Hinweis auf Berufserfahrung beim Träger ist nicht ausreichend.

  • Kosten für GEZ –Rundfunkgebühren

    Die Kosten für GEZ-Rundfunkgebühren können nicht übernommen werden, da die Kosten beim Träger regelmäßig anfallen und diese nicht unmittelbar bei der Durchführung der AGH-Maßnahme entstehen.

  • Kostenübernahme für Reinigungsleistungen

    Es werden nur die anteiligen Kosten, die unmittelbar bei der Durchführung der AGH- Maßnahme entstehen, übernommen. Diese Nachweise sind detailliert und maßnahmebezogen zu spezifizieren (genauer m²-Zahl und Reinigungszyklus).

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen?

    Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind grundsätzlich immer neu für AGH- Maßnahmen in den Bereichen Umweltschutz, Landschaftspflege, MOBI-Dienste und Kinder-/ Jugenddienste erforderlich, auch wenn eine AGH bereits im Vorjahr umgesetzt wurde. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind bei den Kammern (z.B. IHK) rechtzeitig vor dem Termin zur Antragsabgabe abzufordern. Es wird empfohlen die Unbedenklichkeitsbescheinigung bereits bei Kenntnisnahme der Aufforderung zur Antragstellung anzufragen.