In einem ersten Schritt wird es inhaltliche Änderungen geben, durch die das ehrenamtliche Engagement der Schwerbehindertenvertretungen gestärkt wird. Aufgrund des sogenannten Vorschaltgesetzes zum Bundesteilhabegesetz werden diese Änderungen möglicherweise schon im November diesen Jahres in Kraft treten.
Wichtiger Hinweis!
Gegenwärtig bemühen wir uns um die Überarbeitung unseres Internetauftritts. Daher bitten wir um Verständnis, wenn einige Bereiche der Website derzeit nicht auf dem aktuellen Stand sind.
Rundschreiben Nr. 07-2016 der Hauptschwerbehindertenvertretung Land Berlin
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Bilder der 64. Dampferfahrt der Hauptschwerbehindertenvertretung des Landes Berlin für die schwerbehinderten und denen gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen aus dem öffentlichen Dienst des Landes Berlin sind online.
Unter www.berlin.de/hvp/service/bildergalerie finden Sie die schönsten Bilder von unseren Fahrgästen. Bitte leiten Sie diese Info an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Ihrer Dienststelle mit.
Vielen Dank.
-
Bundesteilhabegesetz beschlossen
-
Behindertengerechte Beschäftigung auch als Frage des Arbeitsweges
Wo der schwerbehinderte Arbeitnehmer seinen Dienst verrichten muss, obliegt dem Arbeitgeber (§ 106 GewO). Im Einzelfall kann eine Änderung unter den Begriff der behindertengerechten Beschäftigung fallen.
-
Nachgefragt in Sachen Teilhabegesetz
Laut kobinet-nachrichten wurden in einer Pressemitteilung kurz nach dem Koalitionsausschuss Regelungen bekannt gegeben, die so mit dem bisherigen Referentenentwurf für das Bundesteilhabegesetz nicht übereinstimmen. Kobinet hat nun ein Interview mit Uwe Schummer (Beauftragter für Menschen mit Behinderung der CDU/CSU Bundestagsfraktion) geführt.
-
Schwerbehinderteneigenschaft wegen Diabetes wird nur bei gravierender Beeinträchtigung in der Lebensführung anerkannt
Die Klägerin bekam einen GdB von 40 anerkannt, weil sie sechsmal am Tag den Blutzuckerspiegel messen und Insulin zuführen muss. Sie begehrte einen höheren GdB, was das Sozialgericht abwies.
-
Schriftliche Anfrage - Mitnahme von Begleitpersonen
Welche Anforderungen und Fähigkeiten muss eine unentgeltliche zu befördernde Begleitperson erfüllen? Nach welchen Kriterien werden diese Begleitpersonen ausgesucht bzw. was müssen sie erfüllen?
Diese und weitere Fragen beantwortete die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Kontakt
Sie erreichen uns telefonisch Montag – Donnerstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag bis 14:00 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie ein persönliches Gespräch wünschen.
- Tel.: 030 9020-7119
- E-Mail E-Mail an die Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
- Homepage Homepage der Hauptschwerbehindertenvertretung des Landes Berlin
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
Jüdenstr.
- 248
- N8
- 300
-
Nikolaiviertel
- 200
- 248
- N2
- N40
- N42
- N60
- N65
-
Jüdenstr.