Die Erkältungs- und Grippewelle hat Deutschland noch immer fest im Griff. Ob Schule, Kindergarten, Krankenhäuser, Fußballverein oder Büro: Überall wird derzeit mit den Folgen von Grippe und Erkältung gekämpft. Arbeitnehmer, die trotz Erkrankung arbeiten, sind dabei keine Seltenheit, denn bei einer Umfrage zum DGB-Index „Gute Arbeit“ im Jahr 2015 gab rund die Hälfte der Befragten an, im vergangenen Jahr trotz Krankheit mindestens eine Woche gearbeitet zu haben. In der Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie wird dieses Phänomen, das auch eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen aufwirft, als Präsentismus bezeichnet.
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Rundschreiben 02 - 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir hoffen, dass Sie den ersten Monat des Jahres gut überstanden haben und von der Grippewelle bisher verschont worden sind. Zur Vorbeugung empfiehlt sich auch viel Tee trinken, vitaminreiche Ernährung und entspannte Stunden in der Badewanne oder auf der Couch.
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RS 02-2018 Arbeiten trotz Krankschreibung
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RS 02-2018 Wahlen
„…in welcher Dienststelle die zu anderen Dienststellen des öffentlichen Dienstherren abgeordneten Beschäftigten aktiv und passiv wahlberechtigt sind. Eine ausdrückliche Regelung zu dieser Fragestellung ist im Schwerbehindertenvertretungsrecht resp. diesbezüglichen Wahlrecht nicht getroffen worden.“
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RS 02-2018 Reha
7 Fragen & Antworten, wie Sie sich die Auszeit für Ihre Gesundheit genehmigen lassen. Von Sabine Meuter
Ob nach einem Unfall oder einem längeren Krankenhausaufenthalt – eine Reha hilft Betroffenen, wieder auf die Beine zu kommen. Und eine Kur trägt dazu bei, möglichst lange gesund zu bleiben. Aber auch ohne schwere Erkrankung kann man eine Kur beantragen und sich so eine Auszeit für die Gesundheit verschaffen. Was Sie dabei beachten sollten. -
RS 02-2018 negative Prognose
Kündigung wegen Krankheit nur bei negativer Prognose erlaubt.
Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings auch: Kündigung ist rechtens, wenn die Gesundheitsaussichten eines Arbeitnehmers schlecht sind. -
RS 02-2018 Koalition BTHG
Am 07. Februar 2018 haben SPD, CDU und CSU die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen. Welche Aspekte das BTHG im Besonderen und Menschen mit Behinderungen im Allgemeinen betreffen, haben wir für Sie zusammengestellt.
Kontakt
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- Tel.: 030 9020-7119
- E-Mail E-Mail an die Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
- Homepage Homepage der Hauptschwerbehindertenvertretung des Landes Berlin
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