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EU-Charta

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Beitritt Berlins zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Berlin ist mit seinen zahlreichen Aktivitäten – unter anderem durch das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GPR) – gleichstellungspolitisch gut aufgestellt. Nun soll der nächste Schritt gemacht und die EU-weite Zusammenarbeit gestärkt werden. Den passenden Rahmen dafür hat die Festveranstaltung zum GPR-Jubiläum „10 Jahre Gleichstellung weiter denken“ geboten. Am 29.11.2018 hat der Regierende Bürgermeister, Michael Müller, im Beisein der ehemaligen Gleichstellungssenatorin Dilek Kalayci die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene feierlich unterzeichnet.

Berlin unterstreicht damit weiterhin die Bedeutung gleichstellungspolitischer Vorhaben und ist nun auch Mitglied eines Netzwerkes gleichstellungspolitisch aktiver Städte wie Hamburg, Wien oder Madrid, die sich ebenfalls zur Charta bekennen.

Die Charta wurde vom Rat der Gemeinden und Europas entwickelt und gilt als formelles und öffentliches Bekennen zur Gleichstellung von Männern und Frauen. Sie soll die Kommunen und Regionen Europas dabei unterstützen, gleichstellungspolitische Vorhaben aufzustellen und umzusetzen, sowie den Austausch untereinander zu stärken. Dabei enthält die Charta verschiedene Grundsätze – und vieles davon findet sich bereits im Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm wieder:
  • Gleichstellung von Frauen und Männern,
  • Bekämpfung vielfältiger Diskriminierungen und Benachteiligungen,
  • ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen,
  • Beseitigung von Geschlechterstereotypen sowie
  • Einbeziehung der Geschlechterperspektive in Aktivitäten von Lokal- und Regionalregierungen.

Die Charta beinhaltet 30 Artikel, welche ein breites Spektrum abdecken – von der (politischen) Mitwirkung, der Teilhabe in Entscheidungsprozessen über den Abbau von Stereotypen bis hin zur Mobilitätsentwicklung.

Mit Unterzeichnung der Charta soll auch der gesamteuropäische Austausch gestärkt werden. Es ist die Vernetzung mit den Beitrittskommunen auf nationaler und internationaler Ebene geplant. Das Ziel ist voneinander zu lernen, Wissen weiterzugeben und gemeinsam zu reflektieren.

Den Beitritt zur EU-Charta hat der Senat in seiner Sitzung am 2. Oktober 2018 beschlossen.

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