Der Dritte Bericht zum Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm gibt einen Überblick über die Schwerpunkte und Herausforderungen der 18. Legislaturperiode. Dieser wurde in Zusammenarbeit mit den Senats- und Bezirksverwaltungen erarbeitet und dokumentiert u. a. die Vielzahl an Maßnahmen und Projekten (Teil A des Berichtes).
Das Kooperationsabkommen „Geschlechtergerechte Bildung“, das bereits im Rahmen des GPR II 2015 vereinbart und nach nunmehr sechs Jahren enger Zusammenarbeit zwischen den Ressorts Bildung, Wissenschaft und Gleichstellung erfolgreich abgeschlossen wurde, ist als eigenständiger Teil des Berichts zum GPR III dargestellt (Teil B).